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- AZ 37/2005
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Schlankheitsmittel für Kinder: Verbraucherzentrale: Apothekenberatung lässt zu
Die Testkäufer erschienen mit einer Zeitungsanzeige für das Medizinprodukt "Formoline L112" in den Apotheken und fragten, ob dieses Produkt auch für einen "etwas rundlicheren 12-jährigen Jungen" - vorgeblich ihr Patenkind - geeignet sei. Nach den Empfehlungen der Adipositas-Leitlinie ist von derartigen Hilfsmitteln für Kinder abzuraten. Formula-Diäten oder Medikamente gelten demnach nicht als ausreichend überprüfte Therapiemaßnahmen bei Übergewicht im Kindesalter und sollten erst bei Erfolglosigkeit einer herkömmlichen Therapie oder schwerwiegender Komorbidität erwogen werden. Sogar die Hersteller der Schlankheitsmittel raten von einer Anwendung ihrer Produkte in der Wachstumsphase ab.
Ein Fünftel berät "mangelhaft"
Die Beratung in den Apotheken fiel sehr unterschiedlich aus: Die Note "sehr gut" wurde lediglich viermal vergeben. In diesen Apotheken wurde von dem gewünschten Mittel abgeraten und umfassend auf die Bedeutung einer Ernährungsumstellung und eines vernünftigen Bewegungsverhaltens hingewiesen. Wichtig war der Verbraucherzentrale auch der Rat, das Problem mit einem Kinderarzt zu besprechen. Neunmal wurde den Apotheken eine "gute" Beratung attestiert - hier fehlte der Hinweis auf den Kinderarzt. 15 Apotheken erhielten ein "befriedigend". Ein Fünftel der Apotheken wurde mit einem "mangelhaft" bewertet. Diese Note bekamen die neun Apotheken, die das nachgefragte Produkt verkaufen wollten und solche, die statt dessen ein anderes ungeeignetes Mittel anboten. Als Durchschnittsnote für alle Apotheken wurde eine 3,4 vergeben. Unter den getesteten Apotheken fanden sich auch 19, die an der Aktion "Leichter leben in Deutschland" teilnehmen. Diese Apotheken schnitten mit einem Schnitt von 3,2 nur geringfügig besser ab.
Nur ein Viertel rät zum Besuch beim Kinderarzt
Insgesamt wurde nur in 13 Apotheken auf das notwendige Gespräch mit dem Kinderarzt hingewiesen, monierte die Verbraucherzentrale NRW. Lediglich in 21 wurde die Notwendigkeit dauerhafter Ernährungsumstellung und veränderten Bewegungsverhaltens kommuniziert. Außerdem notierten die Tester Irrtümer in der Beratung über Wirkungsprinzipien und Inhaltsstoffe des verlangten Produkts. Auch wurde nur einmal problematisiert, ob der Kauf des Patenonkels mit den Eltern besprochen oder diese über die Einnahme informiert seien. Die Begründung der Apotheker, warum sie von dem Medizinprodukt abraten, befriedigte die Tester ebenfalls nicht: Nur zweimal habe es den vorbildlichen Hinweis gegeben, dass Kinder nicht lernen sollten, sich beim Kampf gegen überflüssige Pfunde zu sehr auf die Einnahme von Medikamenten zu verlassen.
Verbraucherzentrale fordert Verschreibungspflicht
"Die Ergebnisse zeigen, dass es in Apotheken bei der Beratung zur Gewichtsreduktion noch einiger Schulung bedarf", lautet das Fazit der Verbraucherzentrale NRW. Zudem könne qualifizierte Ernährungsberatung nur sichergestellt werden, wenn diese nicht mit Produktwerbung und -verkauf gekoppelt ist. Darüber hinaus fordert die Verbraucherzentrale NRW, dass die Abgabe von Schlankheitsmitteln für Kinder und Jugendliche künftig unter die Verschreibungspflicht eines (Kinder-)Arztes gestellt wird. Mit einer Überarbeitung des Medizinprodukte-Gesetzes will sie zudem sichergestellt sehen, dass eine Irreführung von Verbrauchern über mögliche Wirksamkeiten künftig ausgeschlossen ist.
Der Markt-Check der Verbraucherzentrale NRW kann unter www.vz-nrw.de heruntergeladen werden.
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