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- AZ 40/2005
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Datenschutzbeauftragter: Kleine Betriebe entlasten
Nach dem Gesetzentwurf der Länder soll die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, für solche Betriebe entfallen, bei denen nicht mehr als 19 Arbeitnehmer angestellt sind, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Für größere Betriebe soll zudem die Stellung des so genannten externen Datenschutzbeauftragten der des internen Beauftragten gleichgestellt werden. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet. Diese muss ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten.
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