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Vogelgrippe: Hessen geht neue Wege: Apotheker stellen Grippemittel selbst her
Das Land Hessen hat sich mit einer größeren Menge des Wirkstoffes eingedeckt, der beim pharmazeutischen Großhandel gelagert und im Bedarfsfall an die herstellenden Apotheken ausgeliefert wird. Von jedem dieser Betriebe muss dabei sichergestellt werden, dass bei erstmaligem Auftreten der Vogelgrippe innerhalb von 24 Stunden 1000 Einheiten der Lösung hergestellt und pro Tag weitere 1000 Einheiten produziert werden.
Wie der Hessische Apothekerverband in einer Pressemitteilung anmerkt, kann dies oft nur außerhalb der normalen Öffnungszeiten geschehen. Die entsprechenden Mengen werden dann dem pharmazeutischen Großhandel übergeben, der das Arzneimittel im Bedarfsfall an die Apotheken in der Umgebung liefert. Die Apothekerinnen und Apotheker müssen darüber hinaus eine Rufbereitschaft für Sonn- und Feiertage garantieren.
Damit könne man die Unentbehrlichkeit der Apotheken unter Beweis stellen, stellte Dr. Hans Rudolf Diefenbach, der stellvertretende Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes heraus. Zur Herstellung von 7000 Therapiedosen erhalten die Herstellungsapotheken 1 Einheit Wirkstoffpulver mit 7 kg Oseltamivirphosphat-Wirkstoff, 1 Packung Na-Benzoat, je 7000 Flaschen, Verschlüsse, Dosierhilfen (Löffel) sowie Etiketten. Gebrauchsinformationen werden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und in den Apotheken dazu gegeben.
Die vom Land beauftragten Herstellapotheken werden aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich genannt. Auch wird auf dem Etikett der Name der Apotheke nur in verschlüsselter Form vermerkt.
Diefenbach ergänzte, dass diese Notfallversorgung nur durch die wohnortnahen Apotheken gewährleistet werden könnte. Internet- oder Versandapotheken seien hierzu nicht in der Lage. So sei auch gewährleistet, dass in Krisenzeiten keine Preistreiberei mit Arzneimitteln zu Lasten der Bevölkerung stattfinde.
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