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Gemeinsamer Bundesausschuss: Patientenvertreter verschaffen sich Gehör
Die Rahmenbedingungen waren ungünstig, als die Patientenvertreter Anfang 2004 mit ihrer Arbeit begannen: Der Gesetzgeber hat dem G-BA vorgegeben, sich zunächst vor allem mit Leistungskürzungen zu befassen. So etwa dem Ausschluss nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der Kassen und den neuen Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen. Beides missfiel den Patientenvertretern - doch sie hatten nur die Möglichkeit, den G-BA von Ausnahmen zu überzeugen. "Wir versuchen, die Nachteile für die Patienten so gering wie möglich zu halten", beschreibt Jens Kaffenberger vom Sozialverband VdK die Arbeit der Patientenvertreter im G-BA. Martin Danner von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte betonte, dass die Entscheidungen des G-BA im letzten Jahr durchaus auch die Handschrift der Patientenvertreter tragen – obwohl sie nicht mit abstimmen durften.
Erste Erfolge bei Chroniker- und Fahrtkostenregelung
Erfolge konnten die Patientenorganisationen etwa bei der Chroniker- und Fahrtkosten-Richtlinie verzeichnen: Als sie in die Arbeit des G-BA einstiegen, waren bereits Regelungen getroffen worden. Das Bundesgesundheitsministerium befand diese allerdings ebenso wie die Patientenvertreter für zu streng. Letztere sorgten für verträgliche Änderungen – etwa dafür, dass auch AIDS-Kranke und Diabetiker als Chroniker angesehen werden. Dass es bei der Umsetzung der Regelungen durch die Krankenkassen noch immer Probleme gebe, sei nicht dem G-BA anzulasten, betonte Stefan Etgeton von der Bundeszentrale Verbraucherverband.
An OTC-Ausnahmeliste wird weiter gearbeitet
Auch bei der OTC-Ausnahmeliste haben die Patientenvertreter Einsatz gezeigt. Allerdings reichen ihnen die erreichten Ausnahmen noch nicht. Die Liste soll künftig regelmäßig und zeitnah angepasst werden. Diskutiert werden derzeit Ausnahmeregelungen für Harnstoffe sowie für Arzneimittel, die der Behandlung von Nebenwirkungen dienen – etwa bei der Therapie Krebs- oder AIDS-Kranker. Die neuen Festbetragsgruppen – auch jene der Statine – hat der G-BA im Einvernehmen mit den Patientenvertretern beschlossen. Sie sahen aufgrund der Studienlage zur Zeit der Beschlussfassung kein Problem damit, auch das Pfizer-Präparat Sortis einem Festbetrag zu unterstellen. Danner und Etgeton erklärten allerdings auch, dass die Gruppen überprüft werden müssten, wenn sich eine neue Sachlage ergebe.
Hess: Gut, dass sie überhaupt mitmachen
Der Vorsitzende des G-BA Rainer Hess zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Zusammenarbeit. Nicht zuletzt ihm haben die Patientenvertreter zu verdanken, dass diese so gut funktioniert – er sorgt dafür, dass sie an den Plenar- wie auch an den Ausschusssitzungen beteiligt und in den Informationsfluss einbezogen sind. Hess räumte ein, dass der G-BA im vergangenen Jahr vor allem wenig populäre Leistungsausgrenzungen vornehmen musste – "da kann man keine Lorbeeren gewinnen". Es sei "gut, dass die Patientenvertreter dabei überhaupt mitmachen". In diesem Jahr besteht die Chance, nicht nur Ausnahmen von unliebsamen gesetzlichen Vorgagen erzielen zu können. So sollen etwa gemeinsam mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Patienteninformationen zu Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung erarbeitet werden.
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