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- AZ 9/2005
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Ärzteschaft: CT-Arzneimittel in der Kritik
Das Unternehmen belohne Apotheker, die CT-Präparate abgeben, mit einem so genannten Retaxierungs-Voucher, wenn diese Präparate teurer sind als Alternativarzneimittel. Nach der Aut-idem-Regelung sind Apotheker verpflichtet, eines der drei günstigsten Arzneimittel oder das vom Arzt verordnete abzugeben. Tut er das nicht, können die Krankenkassen einen Regress verhängen und er muss eine Strafe zahlen. Die KV Nordrhein kritisiert, dass CT-Arzneimittel diese Regelung konterkariert, indem den Apothekern per Voucher zugesichert werde, die Strafzahlung zu übernehmen. Dies sei ein "Aufruf zu rechtswidrigem Verhalten".
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