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Bluthochdruck häufigste Diagnose in Arztpraxen
Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen seit 2004 verpflichtet, ihre Abrechnungen arzt- und versichertenbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln. Damit sind erstmals auch die nicht erwerbstätigen Versicherten, wie mitversicherte Angehörige und Rentner, in den Daten enthalten. Professor Friedrich Schwartz von der Medizinischen Hochschule Hannover und Professor Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen haben für die GEK die Daten ihrer Versicherten aus 19 KV-Regionen im ersten Quartal 2004 unter die Lupe genommen. 1,5 Mio. Behandlungsfälle und 4,5 Mio. Diagnosenennungen liefen in die Auswertung.
Schwartz unterstrich, dass die neuen Daten genauer seien als die bisherigen Schätzungen aufgrund von Krankenhausfällen und Arbeitsunfähigkeitsdaten. Sie böten einen erheblichen Informationszuwachs: "Nunmehr sind erkrankungsspezifische Behandlungsanlässe und -verläufe vollständiger darstellbar – sowohl für wichtige Versicherten- bzw. Bevölkerungsgruppen als auch im Hinblick auf die für Krankenkassen und Ärzte relevanten Behandlungsbereiche." Glaeske wies darauf hin, dass das erste Quartal 2004 wegen der Vorzieheffekte im Dezember 2003 und der Einführung der Praxisgebühr "nicht besonders repräsentativ" gewesen sei.
Aufschluss über Häufigkeit von Erkrankungen
Die fünf häufigsten Diagnosen sind bei den GEK-Versicherten Bluthochdruck (14,7 Prozent), Fettstoffwechselstörungen (10,4 Prozent), Rückenschmerzen (10,1 Prozent), Akkomodationsstörungen und Refraktionsfehler (jeweils 7,6 Prozent). Diese Zahlen ließen auch Rückschlüsse auf die Häufigkeit von Erkrankungen zu, erklärte Glaeske. So könne man etwa aus den 4,1 Prozent der GEK-Versicherten mit der Diagnose Übergewicht hochrechnen, dass bundesweit rund 3,4 Mio. Menschen hierunter leiden.
Aus den bisher zur Verfügung stehenden Daten zur Arzneimittelverordnung habe man dies nicht herleiten können, da Mittel gegen Übergewicht von den gesetzlichen Kassen nicht verordnet werden dürfen. Aufschlussreich ist auch ein genauerer Blick auf Diagnosebereiche, in denen typische Arzneimittel verordnet werden, etwa bei Diabetes. So erhielten rund vier Prozent der GEK-Versicherten ein Antidiabetikum, insgesamt liegt der Diagnoseanteil aber bei 6,4 Prozent. Für Glaeske ist dies ein Hinweis, dass viele Versicherte, die von Diabetes betroffen sind, keine medikamentöse Behandlung über Rezept erhalten. In der Altersgruppe der 80 – 85-Jährigen liege der diagnostizierte Anteil gar bei 24,1 Prozent, der behandelte aber nur bei 13,6 Prozent.
Zahnärzte halten Daten zurück
Der GEK-Vorstandsvorsitzende Dieter Hebel lobte die Neuregelung des GMG zur Datenweiterleitung. Sie mache es möglich, Diagnosen- und Ausgabenprofile über alle Leistungsbereiche zu erhalten. "Nur so kann die Forderung des Gesetzgebers umgesetzt werden, den Leistungskatalog auf seinen Nutzen hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen," erklärte Hebel. Er kritisierte allerdings, dass die Zahnärzte bislang ihre Abrechnungsdaten nicht an die Kassen weitergeleitet hätten.
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