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- DAZ 17/2005
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ADEXA Info
Vorsicht bei befristeter Probezeit
Soweit das fiktive Fallbeispiel. Tatsache ist aber: In der Hauptgeschäftsstelle sind in letzter Zeit diverse Anfragen zu dieser Problematik eingegangen. Weil sich örtliche Arbeitsagenturen unterschiedlich verhalten haben, bat ADEXA-Juristin Iris Borrmann die Bundesagentur um Auskunft, welche Vorschriften in diesem Fall verbindlich gelten. Hier die "übersetzte" Fassung einer Dienstanweisung (eigentlich kein Wunder, dass manche Sachbearbeiter aus dem Amtskauderwelsch nicht recht schlau werden ...):
"Eine Sperrzeit tritt dann ein, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis befristet war. Denn die BAA geht davon aus, dass der AN [Arbeitnehmer] schon zum Zeitpunkt der Kündigung der ersten (Dauer)Stelle wusste, dass er oder sie nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses arbeitslos wird."
Dazu meint ADEXA: Dies schränkt die freie Berufswahl ein. Engagierte Apothekenangestellte sollten davon ausgehen dürfen, auch im Anschluss an eine befristete Stelle schnell wieder eine neue Arbeit zu finden. "Wenn das zweite Arbeitsverhältnis (AV) unbefristet ist, darf keine Sperrzeit verhängt werden. Dies gilt aber nur, wenn das neue AV nahtlos an das vorhergehende anschließt. Liegt ein Arbeitstag oder mehr dazwischen, ist eine Sperrzeit möglich. Beträgt der Abstand mehr als ein Jahr, tritt dagegen keine Sperrzeit ein.
War eine fristlose Kündigung unberechtigt, darf keine Sperrzeit verhängt werden, wohl aber dann, wenn danach eine berechtigte fristgemäße Kündigung erfolgt. Meldet sich der AN nach Ablauf der Kündigungsfrist arbeitslos, kann eine Sperrzeit verhängt werden."
Wie man sieht, ist die Materie kompliziert. ADEXA-Mitglieder sollten deshalb im Falle eines Falles unbedingt die Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Für unseren Ausgangsfall bedeutet dies: Es durfte nur eine Sperrzeit verhängt werden, falls Ina J. mit der Apotheke zum Schwanen eine sogenannte "befristete Probezeit" vereinbart hatte.
Iris Borrmann,
RAin ADEXA Hauptgeschäftsstelle
Tel. (0 40) 36 38 29,
Fax (0 40) 36 30 58
info@adexa-online.de
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