Ernährung aktuell

Functional Food – eine schwierige Produktkategorie

"Functional Food" wirft nach wie vor viele Fragen auf: Noch bestehen in Europa keine gesetzlichen Regelungen zu dieser Produktkategorie. Und doch sieht die Industrie in Lebensmitteln, die über ihren Nährwert hinaus gesundheitsrelevante Wirkungen haben, Erfolgschancen. Das wurde auf der Fresenius-Fachtagung "Functional Food" deutlich, die am 25. und 26. April in Köln stattgefunden hat.

Vor neun Jahren wurden die ersten Produkte mit speziellen Milchsäurebakterien (Probiotika) in deutsche Kühlregale gestellt – heute ist bereits jeder sechste Joghurt probiotisch. Experten schätzen den Weltmarkt für den Industriezweig "Functional Food" mittlerweile auf bis zu 62 Milliarden Euro, davon allein 50 Prozent in den USA. Vor zwei Jahren gingen erste Erhebungen noch von 20 Milliarden Euro aus. In Deutschland beträgt der Markt nach den Prognosen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) 900 Millionen Euro.

Gerhard Rechkemmer, Inhaber des Lehrstuhls "Biofunktionalität der Lebensmittel" an der TU München, fasste die Definition von "Functional Food" folgendermaßen zusammen: "Ein Lebensmittel kann als funktionell betrachtet werden, wenn über die Effekte einer adäquaten Ernährung hinaus eine oder mehrere Zielfunktionen im Körper positiv beeinflusst werden, was zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens und/oder zu einer Verringerung eines Krankheitsrisikos führen kann."

Allerdings schränkte er ein, dass es wissenschaftlich bislang nicht erwiesen ist, ob funktionelle Lebensmittel tatsächlich zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit, des Wohlbefindens und der Gesundheit beitragen können. "Die wahren Functional Foods sind bisher Obst und Gemüse: die positiven gesundheitlichen Wirkungen eines hohen Obst- und Gemüseverzehrs sind durch zahlreiche Untersuchungen belegt", meinte der Referent.

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noch viele Fragen offen

Unklar ist auch die Rechtslage für die funktionellen Lebensmittel. Nach wie vor existieren weder in Deutschland noch in der europäischen Union oder in Nordamerika rechtsverbindliche Definitionen. Zwar strebt die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel aus dem Jahr 2003 eine europaweit einheitliche Regelung der Gesundheitswerbung an. Der Entwurf berücksichtige allerdings zu wenig die nationalen Besonderheiten, wie Gert Krabichler, Chairman der europäischen Hersteller-Vereinigung ERNA kritisierte.

Noch ist in Sachen Health-Claim-Verordnung das letzte Wort nicht gesprochen. Eine erneute Abstimmung im Europaparlament soll am 25./26. Mai 2005 erfolgen. Besonders kontrovers diskutiert werden die in dem Vorschlag der EU-Kommission enthaltenen Nährwertprofile (Nutrition Profiles). Hiermit soll untersagt werden, dass Produkte die viel Salz, gesättigte oder trans-Fette und Zucker enthalten, durch Zusatz potenziell gesundheitsfördernder Inhaltsstoffe mit gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) beworben werden dürfen. Mit einer Verabschiedung der Verordnung rechnen die Experten nicht vor 2006. ral

Quelle: Pressemitteilung der Akademie Fresenius, 6. 5. 2005

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