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Aus Kammern und Verbänden
Musterprozesse und Telematikpläne
Die Hetzjagd auf ein gesetzlich zugesichertes Gut der Apotheker habe allein von der Kraft unbewiesener Behauptungen gezehrt und sei nur im virtuellen Raum der Meinungsmacherei lebensfähig gewesen. Doch die Einigung im Rabattstreit habe den Apothekern doppeltes Ansehen, bei der Bevölkerung und bei den Krankenkassen, eingebracht. Hätten die Apotheker den Streit auf die Spitze getrieben, wären in späteren Jahren vermutlich Rabatterhöhungen fällig geworden. So seien die Apotheker keine "Verzichtspolitiker", und die vermeintlichen Verlierer seien die wahren Sieger.
Im Zusammenhang mit den Krankenkassenrabatten kritisierte Graue die vor dieser Einigung erhobenen Forderungen der Krankenkassen auf die Mehrwertsteuer für Herstellerrabatte. Damit hätten die Kassen einen immensen Verwaltungsaufwand verursacht, der durch den ursprünglich geplanten Musterprozess weiter zugenommen hätte. Doch habe der Kompromiss mit dem Deutschen Apothekerverband das "lästige, höchst überflüssige Ansinnen" der Krankenkassen erledigt.
Rechtliche Unsicherheiten bei Rabatten
Leider werden die Apotheken und das NARZ zunehmend mit juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert, was auf eine äußerst schlampige Gesetzgebung zurückzuführen ist. Um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, müssten in immer größerem Umfang Musterprozesse geführt werden, die sich über viele Jahre hinziehen. Stattdessen wäre es besser, wenn die Politiker das GMG handwerklich in Ordnung bringen würden.
Ungeklärt sei beispielsweise, ob den Sozialämtern überhaupt Rabatte zu gewähren sind und ob dabei Großhandels- und Herstellerrabatte zu berücksichtigen sind. Hierzu bestehen bei den Verbänden und sogar bei den verschiedenen Sozialämtern selbst unterschiedliche Rechtsauffassungen. In Hamburg ist dazu ein Musterprozess angestrengt worden, doch kann eine rechtskräftige Entscheidung nur durch höchstrichterliche Rechtsprechung und damit erst in einigen Jahren erwartet werden. Ein weiterer Prozess wird in Hamburg gegen die BKK City geführt. Diese hatte einige zu Unrecht einbehaltene Beträge mit erheblicher Verzögerung nachgezahlt. Daraufhin sei nach Ansicht von Graue der gesamte Kassenrabatt verfallen. Der Musterprozess um diesen Rabatt könne weit reichende Konsequenzen für das künftige Abzugsverhalten von Krankenkassen haben und sei daher spannend.
Im Zusammenhang mit diesen gerichtlichen Auseinandersetzungen erinnerte Graue an die rechtliche Stellung der Rechenzentren. Diese müssen alle Kürzungen, ob berechtigt oder nicht, an die Apotheken weitergeben und können nicht gegen die betreffenden Organisationen vorgehen, weil die Rechenzentren keine Vertragspartner sind. Die Mitglieder oder deren Verbände müssen sich daher selbst um die Durchsetzung ihrer Forderungen kümmern, doch hat das NARZ noch engere Konsultationen mit den Apothekerverbänden vereinbart.
Gesundheitskarte: Hoffnung auf Flensburger Modell
Mit Blick auf die geplante Gesundheitskarte würdigte Graue die umfangreiche geleistete Vorarbeit im Flensburger Modellprojekt, an dem das NARZ maßgeblich beteiligt ist. Insbesondere Dr. Peter Froese, der Vorsitzende des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, setze sich für Lösungen ein, die den Apothekern den Zugriff auf das Rezept ermöglichen und den Krankenkassen nicht die organisatorische und logistische Hoheit überlassen. Daher sei zu hoffen, dass Flensburg eine der geplanten Modellregionen werde, in denen das bundesweit umzusetzende Konzept vorbereitet wird. Die künftigen Aufgaben werden noch mehr als bisher die Kooperation zwischen den standeseigenen Rechenzentren erfordern. Daher sei für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eine spezielle Arbeitsgemeinschaft der Rechenzentren gegründet worden.
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