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DAZ aktuell
Unterfinanzierung begünstigt Ärztemangel
Um dem Ärztemangel vorzubeugen, schlagen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den neuen Bundesländern vor, langfristig ein Kostenerstattungssystem einzuführen. "Dabei setzen wir weiterhin auf das Sachleistungsprinzip, in dem die ärztliche Leistung mit festen Preisen vergütet wird", erklärte KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler am 23. August in Berlin. Daneben bedürfe es aber auch eines kurzfristig wirkenden Programms. "Wir brauchen ein Sofortprogramm für die neuen Bundesländer, um das jetzige Versorgungsniveau halten zu können", erklärte der Vorstandsvorsitzende der KV Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming. Konkret fehlten rund 700 Mio. Euro. Helming betonte, dass der Ärztemangel kein reines Sicherstellungsproblem der KV sei, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb seien mehrere Arten der Finanzierung grundsätzlich denkbar: Etwa durch einen Anteil an der geplanten Mehrwertsteuererhöhung, durch einen gesamtgesellschaftlich zu finanzierenden Fonds oder durch eine Verschiebung von Mitteln innerhalb der verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens.
Weniger Geld für mehr Patienten
Helming wies darauf hin, dass die Entlohnung für Krankenhausbehandlungen im Osten von 1995 bis 2004 um 33 Prozent gestiegen sei, während die Honorare in der ambulanten Versorgung lediglich ein Plus von 0,3 Prozent verzeichneten. Regina Feldmann, Vorstandsvorsitzende der KV Thüringen bemängelte, dass die niedergelassenen Ärzte im Osten von der Finanzentwicklung in anderen Bereichen regelrecht abgekoppelt worden seien. "Im Vergleich zu einem niedergelassenen Arzt im Westen erhält der durchschnittliche Vertragsarzt im Osten 72,8 Prozent der Vergütung pro Patient, muss aber 36 Prozent mehr Patienten behandeln", sagte Feldmann. Dies führe dazu, dass ostdeutsche Ärzte, die in den Ruhestand gehen, kaum noch Praxis-Nachfolger finden. Feldmann: "Es ist kurz vor zwölf: Die ambulante Versorgung ist gefährdet."
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