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- DAZ 35/2005
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DAZ aktuell
Vertraulichkeit garantiert
Mit dem Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hat das Institut einen Mustervertrag ausgehandelt, der detailliert regelt, welche Informationen die Unternehmen in welcher Form liefern und wie sie vom Institut genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Dem Institut geht es darum, seine Nutzenbewertung auf einer vollständigen Datenbasis vornehmen zu können – dazu sind auch die Ergebnisse nicht veröffentlichter Studien von Belang.
Die Arzneimittelhersteller wollen ihre Daten hingegen zumeist vertraulich halten. Der mit dem VFA vereinbarte Mustervertrag soll die Interessen beider Seiten wahren. Wie das IQWiG am 26. August mitteilte, können die Firmen, die die Mustervereinbarung unterzeichnen, sicher sein, dass ihre Geschäftsinteressen durch das Offenlegen der Studien nicht verletzt werden.
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