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- DAZ 37/2005
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DAZ aktuell
Beweisbeschluss statt Urteil
Somit bleibt weiterhin offen, ob die Frankfurter Richter dem Urteil des Kammergerichts Berlin folgen werden, das in einem Urteil vom 9. November 2004 (DAZ Nr. 3/2005, S. 92) den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus den Niederlanden nach Deutschland für illegal erklärt hatte.
Offensichtlich ist für das Frankfurter Landgericht die Frage streitentscheidend, ob DocMorris in den Niederlanden eine so genannte Präsenzapotheke unterhält oder nicht. Deshalb sollen die Beklagten (DocMorris und der frühere Geschäftsführer des Arzneimittelversenders Jacques Waterval) im Einzelnen darlegen, "welche Anforderungen nach niederländischem Recht an die Unterhaltung einer Präsenzapotheke gestellt werden" und unter welcher exakten Anschrift die (angebliche) "DocMorris-Präsenzapotheke" unterhalten wird.
Außerdem beabsichtigt die 11. Kammer für Handelssachen, "das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung um Benennung eines geeigneten Sachverständigen zu ersuchen". Sowohl dem Deutschen Apothekerverband als auch den beiden Beklagten wurde deshalb aufgegeben, die aus ihrer Sicht erforderlichen Qualifikationen des Sachverständigen zu benennen. Zur Stellungnahme wurde den Beteiligten eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Einen neuen Gerichtstermin wird das Landgericht erst nach Vorlage des Sachverständigengutachtens festlegen.
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