Prisma

Die meisten UV-Filter sind unbedenklich

Mit dem Ende des deutschen Sommers beginnt wieder die Fernreisezeit. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fernreisende auf ausreichenden Sonnenschutz achten sollen - und dass sich dafür das Gros der UV-Filter entgegen oft geäußerter Bedenken als sicher und unbedenklich erwiesen hat.

Weil Diskussionen um mögliche hormonelle Wirkungen von UV-Filtersubstanzen und um die Zuverlässigkeit des UV-Schutzes von Sonnenschutzmitteln manchen Verbraucher verunsichert haben, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Mittel gezielt auf diese Aspekte hin bewertet. Das Ergebnis: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch stellen fast alle UV-Filter nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Gefahr für den Verbraucher dar. "Nur für die Filtersubstanz 4-Methylbenzylidene Camphor konnte der Verdacht auf eine hormonelle Wirkung nicht entkräftet werden", sagt BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. Gegen die Verwendung des UV-Filters 4-Methylbenzylidene Camphor (4-MBC) in Sonnenschutzmitteln hatte das Institut bereits im Jahr 2003 Bedenken geltend gemacht und weitere Untersuchungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit gefordert, deren Ergebnisse nun vorliegen.

Hensel dazu: "Wir empfehlen, diesen UV-Filter vorsorglich vom Markt zu nehmen, sofern die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht einwandfrei bewiesen werden kann." Weil sich der wissenschaftliche Kenntnisstand kontinuierlich erweitert, fordert das BfR darüber hinaus, alle auf EU-Ebene zugelassenen UV-Filtersubstanzen zu überprüfen, um neuen Erkenntnissen zu den Substanzen und neuen Anforderungen bei der Sicherheitsbewertung gerecht zu werden. Schließlich weist das BfR darauf hin, dass der auf den Verpackungen von Sonnenschutzmitteln deklarierte Schutzfaktor bei der üblichen Anwendung nicht erreicht wird. Das Institut hält es deshalb für unerlässlich, die Testmethoden im Labor dem Verbraucherverhalten anzupassen.

Quelle: Pressemitteilung vom Bundesinstitut für Risikobewertung, 6.10.2005

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