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- DAZ 48/2005
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Aus Kammern und Verbänden
Bayerische LAK: "Erdrutschartige" Gefahren
Wie Metzger berichtete, wird sich die Einführung des elektronischen Rezeptes um mindestens zwölf Monate verzögern. Es sei aber jetzt schon abzusehen, dass die Apotheken hier mit Investitionen von 2500 bis 4500 Euro rechnen müssen. Ob es dazu einen Zuschuss Dritter geben wird, ist noch offen.
Was die Versorgung im Pandemie-Fall betrifft, so unterstütze das bayerische Staatsministerium die Einbindung der Apotheker. Dies gelte allerdings nur für den Notfall und nicht im Präventionsbereich.
Die Apothekerkammer Niedersachsen habe mit der Übernahme staatlicher Aufgaben positive Erfahrungen gemacht, berichtete Metzger weiter. Durch die Entbürokratisierung konnten wichtige Verwaltungsabläufe vereinheitlicht werden. Explizit wies Metzger darauf hin, dass die Aufwendungen in diesem Bereich keinesfalls aus Beiträgen der Kammermitglieder bezahlt werden.
Nicht am Ausbildungssystem rühren
Neuigkeiten gab es auch zum Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Gesundheitsministerkonferenz fordert von der EU, alle Berufe, die mit den nationalen bzw. öffentlichen Gesundheitssystemen abrechnen, hiervon auszunehmen – nach derzeitigem Verhandlungsstand mit Erfolg.
Metzger lobte die gute Öffentlichkeitsarbeit der ABDA. Nach ungerechtfertigten Angriffen auf die Apothekerschaft – wie z.B. in einem kürzlich erschienenen Bericht des Nachrichtenmagazins "stern" – hat die ABDA Journalisten umfassend mit fundiertem Zahlenmaterial versorgt. Durch diese schnell organisierte Aufklärung sowie Pressekonferenzen konnte sie eine Ausweitung dieses Themas in den Medien verhindern.
Die andauernde Diskussion über ein Bachelor-/Master-Ausbildungssystem für den Apothekerberuf hält Metzger aufgrund der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie für völlig unverständlich; zudem befürchtet er, dass der bisher ausgeglichene Arbeitsmarkt dadurch in Gefahr kommen könnte. Vizepräsidentin Jutta Rewitzer berichtete, dass landesweit in über 200 Apotheken Testkäufe zum Thema Magen-Darm-Beschwerden durchgeführt wurden und so die Erkenntnisse über die Beratungsleistung in bayerischen Apotheken ausgebaut werden konnten. Detaillierte Ergebnisse wolle man zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht an die Öffentlichkeit weitergeben.
Versorgungsauftrag ernst nehmen
Kammergeschäftsführer Helmut Stapf skizzierte in seinem Bericht die vielen "erdrutschartigen" Gefahren, denen heute das "monolithische System" des Apothekenwesens ausgesetzt ist.
Auf der Habenseite sind die Grundpfeiler zu verbuchen wie z.B. der gesetzliche Arzneimittelversorgungsauftrag, die Verhinderung eines ruinösen Wettbewerbs durch grundsätzlich gleiche Aufgabenstellung der Apotheken, die Preisbindung der verordnungsfähigen Arzneimittel, das Dispensierverbot für Ärzte, die große Vertrauensstellung der Apotheken in der Bevölkerung und nicht zuletzt aufgrund der Altersentwicklung die stabile Nachfrage nach Arzneimitteln.
Die auferlegten Gemeinwohlpflichten wie große Lagerhaltung und Kontrahierungszwang, Herstellung von Rezepturen und andere wirtschaftlich unattraktive Leistungen wie Notdienst oder die umfangreichen Prüf- und Dokumentationsvorschriften und – nicht zu vergessen – die Informations- und Beratungspflicht machen in ihrer Gesamtheit letztlich die für den Fortbestand des bestehenden Systems erforderliche Bilanz aus.
Das Ganze müsse aber auch von allen Berufsangehörigen gelebt werden. Nur so könne den vielfältigen Versuchen anderer Wirtschaftskreise begegnet werden, die Apotheken zu verdrängen und ein rein an der Betriebswirtschaft orientiertes Arzneimittelvertriebswesen zu etablieren. Gefahren für das System sah Stapf auch in den Dachmarken.
Die Delegierten diskutierten ausführlich den Entwurf einer überarbeiteten Berufsordnung der Apotheker und trugen hierzu viele Änderungswünsche vor. Auf der nächsten Delegiertenversammlung wollen sie darüber abstimmen.
Hermann Vogel jr.
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