Pharmazeutisches Recht

Berlin: Beitragsordnung der Apothekerkammer

Vierte Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Berlin

Vom 8. November 2005 (aus ABl. Berlin Nr. 58 vom 25. November 2005, Seite 4401)

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Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat am 8. November 2005 auf Grund § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berlin Kammergesetz) in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937, 1980), zuletzt geändert durch Artikel I § 10 des Gesetzes vom 15. Oktober 2001 (GVBl. S. 540), in Verbindung mit § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin vom 4. November 1993 (ABl. 1995 S. 994), zuletzt geändert am 15. März 2005 (ABl. S. 2298), folgende Änderung der Beitragsordnung vom 11. März 2003 (ABl.S. 2412), zuletzt geändert am 9. November 2004 (ABl. S. 4487), beschlossen:

I.

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: 

(1)Die Beitragsveranlagung der Kammerangehörigen, die als Inhaber/Inhaberin, Pächter/Pächterin oder Verwalter/Verwalterin eine Apotheke im Geltungsbereich des Berliner Kammergesetzes betreiben, erfolgt getrennt für die einzelnen von ihnen betriebenen Apotheken.
Der Beitrag wird nach dem 3-Komponenten-Modell erhoben.
Er setzt sich zusammen aus

  • dem Basisbeitrag,
  • der Rohertrag-Komponente und
  • der Umsatz-Komponente.

2. In § 3 Abs. 2 wird das Wort "Haushalt" ersetzt durch "Wirtschaftsplan".

3. In § 3 Abs. 3 Nr. 1 entfällt hinter dem Wort "Verwalter/in" das Komma und das Wort "oder" wird eingefügt. Die Worte "oder Verpächter/in" werden gestrichen.

4. In § 3 Abs. 3 Nr. 2 entfällt hinter dem Wort "Verwalter/in" das Komma und das Wort "oder" wird eingefügt. Die Worte "oder Verpächter/in" werden gestrichen.

5. In § 3 Abs. 3 nr. 3 entfällt hinter dem Wort "Verwalter/in" das Komma und das Wort "pder" wird eingefügt. Die Worte "oder Verpächter/in" werden gestrichen.

6. In § 3 Abs. 3 Nr. 5 werden die Worte "weder selbstständig noch als Verpächter/in den Apothekerberuf" gestrichen und ersetzt durch "den Apothekerberuf nicht selbstständig".

7. In § 7 Abs. 2 entfällt nach den Worten "Verwalter/Verwalterinnen" das Komma und es wird das Wort "und" eingefügt. Die Worte "und Verpächtern/Verpächterinnen" werden gestrichen.

8. In § 8 Abs. 1 wird Nummer 1 gestrichen und durch folgende Nummer 1 ersetzt: 

"1. Kammerangehörigen, die als Rentner/Rentnerinnen monatlich weniger als 1200 7 Bruttorente von gesetzlichen und/oder berufsständischen Einrichtungen der Alters-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversorgung beziehen, ganz,"

II.

1. Nummer 8 der Vierten Änderung der Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.

2. Im Übrigen tritt die Vierte Änderung der Beitragsordnung am 1. Januar 2006 in Kraft.

Beschlossen: 8. November 2005 

Norbert Bartetzko Präsident 

Dr. Christian Belgardt Vizepräsident

Ausgefertigt: 10. November 2005 

Norbert Bartetzko Präsident 

Dr. Christian Belgardt Vizepräsident

 

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