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DAZ aktuell
Werbung für Schönheits-OPs bald verboten?
Der Referentenentwurf der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes sieht vor, Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) einzubeziehen.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Werbung für Schönheitsoperationen, "die nicht medizinisch notwendig sind", eingeschränkt werden. Dazu zählen zum Beispiel Brustvergrößerungen durch Implantate oder Fettabsaugung zur Verbesserung der Körperformen. "Auch kosmetische Operationen sind ein chirurgischer Eingriff und nie ganz ungefährlich. Daher dürfen wir nicht zulassen, dass mit Schönheitsoperationen – bis hin zur Rundumerneuerung – so geworben wird, als sei problemlos alles möglich", erläuterte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 11. Februar das Gesetzesvorhaben.
Konsens mit Bundesrat
Das Ministerium wies darauf hin, dass zur Frage der Einbeziehung von Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des HWG Konsens mit dem Bundesrat bestehe. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte das Vorhaben. "Wir müssen unsere Kinder vor den Versuchungen des Schönheitswahns bewahren", sagte BÄK-Präsident Jörg Hoppe. Mit dem Verbot werde "eine ethische Grenzlinie gesetzlich abgesichert".
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