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- DAZ 7/2005
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Pharmazeutisches Recht
Schiedsordnung
Die Schiedsordnung in der von der Vertreterversammlung zuletzt am 26. November 1983 beschlossenen Fassung wird wie folgt geändert.
Artikel I
§ 6 Abs. 1, Satz 2 wird wie folgt geändert: "Der Vorstand bestellt für die Dauer der Wahlperiode der Landesapothekerkammer die Beisitzer des Schiedsgerichts, sowie für jeden Beisitzer je einen Stellvertreter; sie bleiben bis zur Neuberufung im Amt".
Artikel II
Die Änderung der Schiedsordnung tritt am 01. 01. 2005 in Kraft.
Mainz, den 03. Februar 2005
Dr. Hartmut Schmall Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
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