Pharmazeutisches Recht

Schlichtungsordnung

Änderung der Schlichtungsordnung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649, 1979, S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2004 (GVBl. S. 332), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 27. November 2004 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 01.02.2005 genehmigte Satzungsänderung beschlossen.

Artikel I

§ 2 Abs. 2, Satz 2 erhält folgenden Wortlaut: Die Mitglieder werden von der Vertreterversammlung für die Dauer der Wahlperiode berufen; sie bleiben bis zur Neuberufung im Amt.

Artikel II

Die Änderung der Schlichtungsordnung tritt am 01.01.2005 in Kraft.

Mainz, den 03. Februar 2005

Dr. Hartmut Schmall Präsident der Landesapothekerkammer

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