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- AZ 18/2006
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Kommentar
Immer nur mit
Das ist klar geregelt: Während der Öffnungszeiten der Apotheke muss immer eine approbierte Kraft anwesend sein. An dieser Vorschrift versucht der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen (BVpta) seit geraumer Zeit zu rütteln. Konkret möchte der Verband für die PTA eine Vertretungsbefugnis durchsetzen. Unter dem gefälligen Slogan "PTA - samstags allein" denkt der Verband öffentlich darüber nach, dass der PTA (zunächst) samstags das Recht eingeräumt werden könnte, die Apotheke allein zu führen.
Zugegeben, es könnte dem einen Apothekerleiter oder der anderen Apothekerleiterin, die keine Approbierten haben, durchaus mal gefallen, samstags shoppen zu gehen und die Apotheke der PTA zu überlassen. Eindeutig rechtswidrig. Abgesehen davon, dass es keine stichhaltige Begründung dafür gibt, warum eine PTA nur samstags den Leiter vertreten dürfte, aber nicht mittwochs oder freitags, wird die Absicht des BVpta deutlich, nämlich letztlich eine generelle Vertretungsbefugnis für PTA.
Von Seiten des PTA-Verbands mag die Forderung verständlich sein - doch aus der Perspektive unseres Gesundheits- und Rechtssystem ist sie abwegig. Eine Vertretung kann bei qualifizierten Berufen nur innerhalb einer Berufsgruppe stattfinden, die die gleiche Ausbildung genossen hat. Der Zahnarzt und Arzt kann nicht von der MTA oder Helferin vertreten werden - auch nicht für einige Stunden, wie die PTA-Funktionärinnen ihre Forderung gerne den Apothekerinnen und Apothekern schmackhaft machen wollen. In diesen wenigen Stunden kann unendlich viel an Entscheidungen und an Problemen auf die Apotheke zukommen, die die Anwesenheit eines Approbierten zwingend erfordern. Eine falsche Entscheidung, eine falsche Abgabe, eine falsche Beratung wäre eine zuviel. Ehrlich gesagt, ich möchte bei einer Zahnbehandlung nicht von der MTA behandelt werden, und - um das Beispiel vergleichbarer zu machen - auch wenn es nur um eine Beratung in Sachen Zahnbehandlung ginge: Ich erwarte hier die Kompetenz des Arztes und nicht die der MTA.
Von Apothekerseite kommt hier also ein klares Nein. Es gibt zahlreiche anspruchvolle Betätigungsfelder für PTA in der Apotheke, aber die Vertretung ist und bleibt ausgeschlossen. Das vom BVpta gerne angeführte Argument, dass manche Apothekenleiter ihre PTA heute schon mal allein lassen, sticht nicht. Dieser Vorgang ist rechtswidrig und kann zur sofortigen Schließung der Apotheke führen. Als Apotheker sollten wir uns nicht durch solches Fehlverhalten angreifbar machen.
Im Übrigen: Das Studium der Pharmazie steht jedem mit entsprechender Qualifikation offen.
Peter Ditzel
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