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- AZ 30/2006
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Kurzwirksame Insulinanaloga werden bei Typ-II-Diabetes nicht mehr erstattet
Hersteller haben keine Beweise gebracht
Begründet wird der Ausschluss aus der Erstattungsfähigkeit damit, dass die Studienlage keinen Zusatznutzen zu Humaninsulin belege, der die höheren Kosten rechtfertige. Die Hersteller hätten es versäumt, solche Beweise zu erbringen, teilte der –G‑BA mit. Da es sich aber um eine rein wirtschaftliche Entscheidung handle, könnten die Hersteller durch Senkung der Preise auf das Niveau der Humaninsuline jederzeit die Erstattungsfähigkeit der Insulinanaloga wieder herbeiführen.
Auch bereits auf Insulinanaloga eingestellte Patienten sind vom Ausschluss betroffen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Arzt weiterhin Analoga zu Lasten der GKV verschreiben. Gründe können sein, dass trotz einer Intensivierung der Therapie keine adäquate Stoffwechsellage erreicht wird, dass der Patient eine Allergie gegen Humaninsulin hat oder dass wegen sehr hoher Insulindosen eine Therapie mit den Analoga wirtschaftlicher ist.
Auch Diabetes Typ I soll noch bewertet werden
Wie Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA in Berlin erklärte, rechne er noch in diesem Jahr mit einer Beurteilung des Zusatznutzens der Insulinanaloga bei der Behandlung des Diabetes mellitus Typ I durch das IQWiG. Auch habe das Institut den Auftrag erhalten, den Nutzen der inhalativen Anwendung von Insulin zu beurteilen.
Die Verbände der pharmazeutischen Industrie und Patientenverbände wie der Deutsche Diabetiker Bund kritisieren die Entscheidung. Sie beklagten, dass schon im Gutachten des IQWiG ihre Argumente zu wenig Gewicht gehabt hätten.
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