Kommentar

Apokalypse now?

In diesem Jahr scheint sich die juristische, politische und öffentliche Meinung gegen die Apotheker verschworen zu haben. Zunächst der Angriff gegen das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Saarbrücken, jetzt verbunden mit Forderungen aus Brüssel, diese Verbote auf den europäischen Prüfstand zu stellen. Dann die Gesundheitsreform, sprich das Apothekenvernichtungsgesetz, das einige Apotheken, wenn die angekündigten Paragraphen so Realität werden, nicht überleben werden. Die 500 Mio. Euro, die wir einsparen sollen, die Höchstpreise und die Rezeptzuzahlung, die wir den Patienten erlassen können (sollen bzw. müssen), werden bei einigen Apotheken dazu führen, dass sie zunächst Mitarbeiter entlassen oder schließlich ganz das Handtuch werfen müssen. Selbstausbeutung hält man nicht allzu lange durch.

Dann der in den letzten Wochen zunehmende Trend unter einigen Apotheken hin zu Discount- und Billigangeboten – begrüßt von Ulla Schmidt und Wettbewerbsfanatikern, geächtet von allen übrigen Apothekerinnen und Apothekern, die aus finanziellen Gründen nicht mitziehen können, aber auch von denen, die darin – zurecht – eine Degradierung des Arzneimittels, einen Imageschaden für die Arzneiversorgung sehen, Arzneimittel wie Waren des täglichen Konsums zu behandeln.

Jetzt bringt das Oberverwaltungsgericht Münster mit seinem unsäglichen Urteil pro dm-Drogeriemarkt das Fass zum Überlaufen. Denn mit der Erlaubnis für den Drogeriemarkt, eine Rezeptsammelstelle für eine niederländische Versandapotheke zu unterhalten, ist dem wilden Versenden kreuz und quer durch die Republik Tür und Tor geöffnet. Holt sich der Krebspatient seine Zytostatika dann beim Drogeriemarkt oder bei der Lottoannahmestelle ab?

Geradezu provozierend ist die Ausführung des Gerichts, dass die "normale" Präsenzapotheke keine Rezeptsammelstellen ą la dm unterhalten darf, sondern nur die Apotheke, die auch die Berechtigung für den Versandhandel hat. Im Klartext heißt dies, dass die Lottoannahmestelle, die Tankstelle, Tchibo oder die chemische Reinigung sehr wohl eine Rezeptbox aufstellen können, aber Sie nicht, wenn Sie keine Erlaubnis zum Versenden haben. Die Konsequenz, die uns einige Kollegen mitteilten: Sie beantragen umgehend die Versandhandelserlaubnis und pflastern alle umliegenden Geschäfte mit Rezeptsammelboxen zu.

Und zu allerletzt gibt es Strömungen zu vernehmen, die dem Apotheker das Unistudium absprechen wollen nach dem Motto: Warum soll ein Beruf, der Aspirinschachteln unter kaufmännischen Prinzipien verkauft, an der Uni studieren?

Wie weit ist die Apokalypse noch entfernt?

Peter Ditzel

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