Barmer will Apotheken beim Sparen helfen: Rabattverträge sollen als Einsparung

BERLIN (ks). Mit der anstehenden Gesundheitsreform sollen gesetzliche Krankenkassen stärker dazu angehalten werden, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abzuschließen. Die Barmer Ersatzkasse präsentiert sich schon jetzt als Musterschülerin: Ihre Rabattverträge mit Generika- und Originalherstellern sowie allen vier Herstellern von Analoginsulinen decken bereits ein breites Spektrum der Arzneimittelversorgung ab. Davon profitieren sollen auch die Apotheken: "Wir wollen den Apothekern helfen, das geforderte Einsparvolumen von 500 Millionen Euro zu erwirtschaften", erklärte der Abteilungsleiter der Barmer-Hauptverwaltung, Detlef Böhler, am 8. November in Berlin.

Im Sommer 2005 schloss die Barmer als erste gesetzliche Krankenkasse Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern. Sechs der einstigen Kooperationspartner – darunter Ratiopharm, Stada, Hexal und ct-Arzneimittel – sind mittlerweile aus dem Vertrag ausgestiegen. Grund hierfür war das AVWG, das die Generikapreise so sehr ins Rutschen brachte, dass sich die Hersteller nicht mehr in der Lage sahen, weitere Rabatte zu gewähren. Mit betapharm und Merck dura wurde die Kooperation hingegen fortgesetzt – zudem existieren seit dem 1. Oktober neue Verträge mit den Firmen Q-Pharm und Aliud Pharma. Weiterhin bestehen mit Merck Pharma Rabattvereinbarungen zu Bisoprolol, Corticoiden und Schilddrüsenpräparaten. Die jüngsten Verträge schloss die Barmer mit den Pharmafirmen Lilly, Novo Nordisk, Sanofi-Aventis und Berlin-Chemie. Sie stellen sicher, dass kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker für die Barmer nicht teurer als Humaninsuline sind. Der stellvertretende Barmer-Vorstandsvorsitzende Klaus H. Richter ist überzeugt: "Dieser kleine Kreis ist richtig aufgestellt und ausgewogen". Die Produktpalette sei breit; zudem böten die Generikahersteller – wo immer möglich – ihre Präparate zuzahlungsfrei an.

Erfolgsmodell Hausarzt-/Hausapothekenvertrag

Auch die Apotheker und Ärzte sollen ihren Nutzen von den Rabattvereinbarungen haben: "Wir schreiben unsere Partnerschaft zu Hausapothekern und Hausärzten sehr groß und werden dies auch weiterhin tun", betonte Richter. Aus seiner Sicht flankieren die Rabattverträge in idealer Weise die Ziele des Barmer-Hausarzt-/Hausapotheken-Vertrages.

Auch wenn die Verträge letztlich allen Barmer-Versicherten zugute kommen – und nicht nur eingeschriebenen Patienten – unterstützten sie die teilnehmenden Hausärzte darin, mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung ohne Qualitätseinbußen zu erreichen. Richter betonte zudem, dass die Rabattverträge auch den Apotheken zugute kommen. Er hat keinen Zweifel, dass Apotheker die Einsparungen, die sie durch die Barmer-Rabattverträge erreichen, voll auf die von ihnen geforderte Summe von 500 Mio. Euro anrechnen können. Tatsächlich heißt es in der Begründung des WSG-Entwurfs, es sei "sachgerecht zusätzlich zu den Verträgen der Apotheken (mit Arzneimittelherstellern) auch die Einsparungen aus den Verträgen mit den Krankenkassen zu berücksichtigen". Auch Monika Koch vom ABDA-Vorstand hofft, dass eine solche Anrechnung möglich sein wird. Ohne eine solche hätten die Apotheker "keine Chance", das vorgegebene Einsparvolumen zu erreichen. Koch zufolge wird es für den Erfolg der Verträge zudem entscheidend sein, wie gut Ärzte und Apotheker zusammenarbeiten. Insbesondere müssten die Ärzte bereit sein, Aut-idem umfassend zuzulassen.

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