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Aufschub für Vorsorgemuffel?
Bislang sieht der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vor, die Zuzahlungsbedingungen zum 1. April 2007 zu verändern. Patienten, die die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnehmen und später chronisch krank werden, sollen danach nicht von der reduzierten Zuzahlungsgrenze für Chroniker von einem Prozent des Einkommens profitieren können. Vielmehr soll für sie – wie für jeden anderen Patienten – die Grenze von zwei Prozent gelten. Betroffen von der Neuregelung sind Männer ab dem Jahrgang 1962 und Frauen ab Jahrgang 1987.
Die Regelung war zuletzt bei den Anhörungen zur Gesundheitsreform auf breite Ablehnung gestoßen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen könne nicht durch "Zwangsmaßnahmen" erhöht werden, gaben Kassenexperten zu bedenken. Nun zweifelt man auch im Ministerium. Laut "Berliner Zeitung" steht dabei aber eher der Zeitrahmen für die Umsetzung der Regelung im Mittelpunkt als ihr Inhalt. Denn zunächst müsse der Gemeinsame Bundesausschuss die Richtlinien für dieses "Bonus-Malus-System" festlegen. Für diese fachlich und methodisch aufwändige Bewertung bedürfe es mindestens eine Frist bis zum 1. Januar 2008.
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