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- AZ 8/2006
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AVWG steht nichts mehr im Wege: Gesundheitsausschuss und Bundestag billigen Änd
Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen wurden in den Gesetzentwurf einige Änderungen an zentralen Punkten vorgenommen. Auch bei der Neufassung des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG), mit dem Naturalrabatte für Apotheken verboten werden sollen, wurde zum Zwecke der besseren Verständlichkeit eine redaktionelle Änderung beschlossen. Nun ist klargestellt, dass Barrabatte nur dann unzulässig sind, wenn sie entgegen der Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung gewährt werden.
Das heißt: Für rezeptfreie Arzneimittel, die nicht zu Lasten der GKV abgegeben werden, sind weiterhin unbegrenzt Barrabatte möglich. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln können Barrabatte bis zur Großhandelsmarge gewährt werden. Die Klarstellung, dass handelsübliche Skonti keine Rabatte im Sinne des § 7 HWG sind, ist zwar nicht ausdrücklich im Gesetzestext oder seiner Begründung vermerkt. Sie findet sich aber im Beschlussbericht des Ausschusses.
Neu ist weiterhin, dass Krankenkassen ihren Versicherten künftig die Zuzahlung erlassen können, wenn diese beim Arzt auf die Verschreibung eines Präparates bestehen, dessen Preis mindestens 30% unter dem Festbetrag liegt.
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