Kabinett beschließt Mehrwertsteuererhöhung

BERLIN (ks). Das Bundeskabinett hat am 22. Februar den Bundeshaushalt 2006 beschlossen. Dieses Jahr kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nochmals auf einen Zuschuss aus der Bundeskasse zählen. Zugleich hat das Kabinett die Weichen für die Mehrwertsteuererhöhung gestellt. Die dreiprozentige Erhöhung auf 19 Prozent soll zum 1. Januar 2007 erfolgen. "Diese Erhöhung brauchen wir zur nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte", betonte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) in Berlin. Die Linksfraktion forderte unterdessen die Bundesregierung auf, den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel auf sieben Prozent zu reduzieren.

Der Finanzplan des Bundes sieht für 2006 planmäßig einen Zuschuss von 4,2 Mrd. Euro an die GKV vor. Dieser vor zwei Jahren mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführte Bundeszuschuss soll allerdings 2007 zum letzten Mal fließen - in Höhe von 1,5 Mrd. Euro. In den Erläuterungen zum Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009 heißt es dazu, dass die zur Finanzierung des Zuschusses beschlossene Erhöhung der Tabaksteuer bei weitem nicht die erwarteten Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt erzielt habe. 2008 soll er daher ganz wegfallen. Zugleich wird eingeräumt, dass der GKV durch diese Maßnahme sowie durch die Mehrwertsteuererhöhung auf Arzneien und weitere Medizinprodukte wieder eine Defizitentwicklung droht - trotz des kürzlich vom Bundestag beschlossenen Arzneimittel-Spargesetzes. Um die weitere finanzielle Konsolidierung der GKV sicherstellen und Beitragssatzstabilität gewährleisten zu können, sei deshalb eine im Jahr 2006 zu verabschiedende Reform der GKV zwingend erforderlich.

Zur Diskussion steht, im Rahmen der anstehenden GKV-Finanzreform die Krankenversicherung der Kinder aus Steuermitteln zu bezahlen. Ohne konkreten Gegenfinanzierungsvorschlag möchten die Haushaltspolitiker davon aber nichts wissen. Das gleiche gilt für den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel, den Gesundheitsexperten aller Parteien immer wieder fordern. Die Linksfraktion fordert in einem Antrag an die Bundesregierung, den Katalog der mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegten Leistungen auf apothekenpflichtige Arzneimittel auszudehnen.

In der Begründung des Antrags heißt es, dies würde die Krankenkassen sofort um 1,8 Mrd. Euro und im nächsten Jahr um 2,6 Mrd. Euro entlasten. Die dadurch eingesparten Mittel sollen die Kassen nach Vorstellung der Linken in voller Höhe an die Kranken weiter geben. Dazu sollten die Zuzahlungspauschalen um den erzielten Einsparbetrag reduziert werden. Europäisches Recht würde der Ermäßigung des Steuersatzes nicht entgegenstehen. In den meisten europäischen Ländern gelte dieser bereits für apothekenpflichtige Arzneimittel. So erhebt Frankreich eine Steuer von 2,1%, in Spanien sind es 4%, in Belgien und den Niederlanden 6%. In Großbritannien und Schweden sind Arzneimittel mehrwertsteuerfrei.

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