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Länder stoßen sich am AVWG
Das AVWG stand bei der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 22. Februar auf der Tagesordnung. Sechs unionsgeführte Landesregierungen sowie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern unterstützen das Gesetzesvorhaben der großen Koalition nicht. Um den Vermittlungsausschuss anzurufen, muss hierfür jedoch eine Mehrheit der 16 Bundesländer stimmen.
Das AVWG ist zudem nicht zustimmungspflichtig. Der Bundestag kann einen etwaigen negativen Beschluss des Bundesrats mit einer einfachen Mehrheit zurückweisen und das Gesetz auch ohne den Zuspruch der Länder verabschieden. Die nächste Sitzung des Bundesrats findet am 10. März statt.
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