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AOK fordert kassenindividuelle Positivlisten

BERLIN (ral). "Die Gesundheitspolitik aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen" war Thema eines Vortrags von Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, auf der am 9. Mai in Berlin durchgeführten Gehe-Apotheker-Informationstagung. Dabei machte er deutlich, dass die zur Finanzierung des Gesundheitswesens notwendigen Maßnahmen weit über das hinausgehen müssen, was AVWG und die anstehende Reform bringen werden. Seiner Ansicht nach muss über eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes nachgedacht werden.

Die Apotheker sind Ahrens zufolge aus den bisherigen Reformen eher gestärkt hervorgegangen. Im Großen und Ganzen drohe ihnen auch durch das Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) "kein Ungemach". So bleibe der Fixzuschlag von 8,10 Euro erhalten, obwohl er eigentlich nur bei 7,45 Euro liegen müsste, um die Einnahmenhöhe von 2002 zu erreichen (Berechnung des WIdO). Naturalrabatte fielen künftig zwar weg, doch seien Barrabatte weiterhin möglich, was der Maßnahme viel von ihrer Schärfe nehme.

Darüber hinaus sei bei vielen weiteren AVWG-Maßnahmen fraglich, ob sie tatsächlich eine Wirkung entfalten. Eine dieser Maßnahmen sei die Vorgabe zur Gruppenbildung bei den Festbeträgen. Sie schaffe viele Ausnahmen für Me-too-Arzneimittel und werde eine wirksame Preissteuerung erschweren. Ahrens sieht in dieser Vorgabe vielmehr eine Gefahr für deutliche Ausgabensteigerungen in der Zukunft.

Wir brauchen eine vierte Hürde

Insgesamt ist das AVWG laut Ahrens nur ein Tropfen auf den heißen Stein: "Das AVWG bringt für zwei Jahre die gewünschte kurzfristige Entlastung, wir brauchen jedoch weitere Kurzfristmaßnahmen, um die drohende Beitragssatzsteigerung abzuwenden und langfristig eine nachhaltige Reform der GKV-Finanzierung sowie eine Reform der Ausgabenseite zu erhalten." Auf Dauer sollte darüber nachgedacht werden, ob der Arzneimittelmarkt nicht neu geordnet werden muss, meinte der AOK-Vorsitzende. Er empfahl die Einführung einer "vierten Hürde" bei der Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln. Das heißt, neben der Überprüfung der pharmazeutischen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sollte im Zulassungsverfahren auch die Analyse der Kosten-Effektivität hinzukommen.

Vom Payer zum Player

"Die Analyse der Kosten-Effektivität dient als Grundlage für die Festlegung des Erstattungsbetrages. Der Erstattungsbetrag orientiert sich an der Kosten-Nutzen-Differenz eines Medikamentes im Vergleich zu seinen therapeutischen Alternativen", erklärte Ahrens das Szenario. Arzneimittel seien nach dieser Vorgehensweise entweder echte Innovationen oder sie würden in homogene Gruppen eingeordnet, in denen die einzelnen Präparate substituierbar sind. Für echte Innovationen würden die Beträge voll erstattet – die Hersteller legen die Preise fest – für alle anderen Gruppen sollten die Kassen individuelle Positivlisten aushandeln können. "Die Kassen werden so vom Payer zum Player", meinte Ahrens.

Damit das Szenario funktioniert und die GKV-Versicherten auch zukünftig eine hochwertige und GKV-einheitliche Versorgung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnis erhalten, muss laut Ahrens der Kontrahierungszwang gelockert werden. Ausgehend von dieser Lockerung sei dann ein 2-stufiges Vorgehen denkbar. In der ersten Stufe soll eine zentrale Stelle, z. B. der Gemeinsame Bundesausschuss, eine Liste mit Wirkstoffen festlegen, für die die Krankenkassen Versorgungsverträge ausschreiben können. In der zweiten Stufe könnte diese Liste auf indikationsbezogene Analoggruppen erweitert werden, aus denen die Kassen jeweils mindestens einen Wirkstoff auswählen und dafür einen Vertrag aushandeln. Der Preiswettbewerb, der sich in Stufe 1 auf den Generikamarkt beschränkt, werde damit auf Me-too-Präparate ausgeweitet.

Kostentreibende Strukturkomponenten könnten Ahrens zufolge so besser gesteuert werden.

Position der Apotheker wird gestärkt

Der Arzt verordnet nach Ahrens Szenario nur noch Wirkstoffe, jedoch keine Präparate mehr. Der Apotheker gibt anhand der Liste, die die Kassen mit den Herstellern geschlossen haben, die Medikament ab. Preisverhandlungen der Kassen finden direkt mit den Herstellern statt.

"Der Arzt kann sich auf das Wesentliche, nämlich das Feststellen der Diagnose sowie die Therapie und Behandlung des Patienten konzentrieren", erläuterte Ahrens die Vorteile dieser Vorgehensweise und meinte abschließend: "Der Apotheke wird stärker in die Verordnung miteinbezogen und spielt eine große Rolle bei der Information und Beratung der Patienten."

Auf der Gehe-Apotheker-Informationstagung am 9. Mai in Berlin sprach der AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Hans Jürgen Ahrens über die Gesundheitspolitik aus Sicht der Kassen. Dabei machte er deutlich, dass langfristig über eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes nachgedacht werden muss.

Sechs Forderungen der AOK

Ahrens formulierte in seinem Vortrag sechs Forderungen der AOK an die anstehende Gesundheitsreform:

  • Keine weiteren Einschränkungen des Leistungskatalogs
  • Morbiditätsorientierte Verteilung der Finanzmittel auf die Kassen
  • Wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des Arbeitgeberbeitrags
  • Verlässliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben
  • Neuordnung der Abgrenzung zwischen GKV und PKV
  • Unterstützung der Finanzreform durch eine Organisationsreform zur Strukturverbesserung

"Es gibt Stimmen, die sagen, die Apotheker waren bei den vergangenen Reformen die erfolgreichsten Lobbyisten im Gesundheitswesen. " Dr. Hans Jürgen Ahrens, AOK-Bundesverband

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