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- DAZ 28/2006
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Arzneimittel und Therapie
Kommentar: "Ungewollt sterilisiert!"
Verglichen mit der Zahl der über sechs Millionen Anwenderinnen oraler Kontrazeptiva nimmt sich die Zahl der 150.000 Implanon®-Benutzerinnen eher bescheiden aus. Doch das Hormonimplantat hat einen unbestrittenen Vorteil: Es ist schon angenehm, nicht jeden Tag an die Einnahme der Pille denken zu müssen und über einen langen Zeitraum über einen guten kontrazeptiven Schutz zu verfügen.
Jetzt hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) den Fall eines unauffindbaren Implantats bei einer Anwenderin zum Anlass genommen, um auf Probleme bei der Entfernung des Verhütungsstäbchens hinzuweisen. So wird beispielsweise eine Betroffene, die selber Ärztin ist, mit den Worten zitiert: "Ich bin durch den Eingriff ungewollt sterilisiert worden".
Erfahrungsberichte zu Schwierigkeiten bei der Explantation finden sich schon seit längerem in entsprechenden Internetforen und im Netzwerk der gegenseitigen Information des arzneitelegramms, Hinweise in der Fachinformation der Herstellerfirma Organon fehlen jedoch. Den Schilderungen zufolge scheinen diese Probleme immer wieder aufzutreten und sind dem Hersteller durchaus bekannt. Er hält eine detaillierte Handlungsanweisung zur Lokalisation nicht palpabler Implantate für Ärzte bereit und verfügt wohl auch über eine Liste von Ärzten, die mit solchen Problemen besonders vertraut sind.
Die Berichte werfen Fragen auf: Warum und unter welchen Bedingungen beginnt das Stäbchen zu wandern? Welche Gefahren sind damit verbunden? Was geschieht, wenn das Implantat wirklich nicht mehr aufzufinden ist? Wie lange reicht das Hormonreservoir, um eine Kontrazeption zu verhindern? Ist ein normaler Zyklus mit Ovulation überhaupt möglich, solange das Implantat noch im Körper umherirrt? Wenn ja, welche Gefahren drohen bei Eintreten einer Schwangerschaft? Ganz entscheidend: wie häufig sind solche Komplikationen?
Fragen, auf die dringend Antworten gegeben werden müssen. Solange diese nicht vorliegen, sollte nicht nur wie von der AkdÄ empfohlen zurückhaltend verordnet werden, es sollte ganz auf den Einsatz des Hormonimplantats verzichtet werden. In jedem Fall müssen die Frauen eingehend über die Risiken aufgeklärt werden. Dazu gehört auch der Hinweis auf Fertilitätsstörungen, mit denen zu rechnen ist, wenn das Stäbchen im Körper verschollen ist.
Zwar wäre das Verhütungsstäbchen leichter zu orten, wenn es, wie von der AkdÄ gefordert, röntgenologisch darstellbar wäre. Doch das kann der Anwenderin die dann zur Entfernung notwendige, unter Umständen gefährliche und belastende Operation nicht ersparen. Alles in allem ist es keiner Frau und keinem Arzt zu verdenken, wenn sie sich vor diesem Hintergrund angesichts besser einschätzbarer Alternativen gegen das Hormonimplantat entscheiden. Doris Uhl
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