Pharmazeutisches Recht

Hessen: Weiterbildungsstätten

Zulassung von Weiterbildungsstätten (März bis Dezember 2005)

Gemäß § 31 Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 3 Heilberufsgesetz vom 10. November 1954, i.d.F. vom 19. Mai 1995 sind durch die Landesapothekerkammer Hessen folgende öffentliche Apotheken als Weiterbildungsstätten im Sinne des § 30 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes für das Gebiet Offizin-Pharmazie zugelassen worden:

  • Hof-Apotheke, Arolsen
  • Sandweg-Apotheke, Frankfurt am Main
  • Hirsch-Apotheke, Michelstadt
  • Apotheke im Prüfling, Frankfurt am Main
  • Beethoven Apotheke, Kassel
  • Kettenhof-Apotheke, Frankfurt am Main
  • Grünhof-Apotheke, Frankfurt am Main
  • Universitätsapotheke zum Goldenen Engel, Gießen
  • Engel-Apotheke, Hanau
  • Schloss-Apotheke, Schwalmstadt
  • Apotheke im Main-Taunus-Zentrum, Sulzbach
  • Linden-Apotheke, Lohfelden
  • Rathaus-Apotheke, Darmstadt-Weiterstadt

Gemäß § 31 Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 3 Heilberufsgesetz vom 10. November 1954, i.d.F. vom 19. Mai 1995 sind durch die Landesapothekerkammer Hessen folgende öffentliche Apotheken als Weiterbildungsstätten im Sinne des § 30 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes für das Gebiet Klinische Pharmazie zugelassen worden.

  • Apotheke im Mathilden-Hospital, Büdingen
  • Stadt-Apotheke, Heppenheim

Alle gültigen zugelassenen Weiterbildungsstätten können jederzeit auf der Homepage unter www.apothekerkammer.de/wbst.php abgerufen werden.

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