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- DAZ 3/2006
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Pharmazeutisches Recht
Hessen: Weiterbildungsstätten
Gemäß § 31 Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 3 Heilberufsgesetz vom 10. November 1954, i.d.F. vom 19. Mai 1995 sind durch die Landesapothekerkammer Hessen folgende öffentliche Apotheken als Weiterbildungsstätten im Sinne des § 30 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes für das Gebiet Offizin-Pharmazie zugelassen worden:
- Hof-Apotheke, Arolsen
- Sandweg-Apotheke, Frankfurt am Main
- Hirsch-Apotheke, Michelstadt
- Apotheke im Prüfling, Frankfurt am Main
- Beethoven Apotheke, Kassel
- Kettenhof-Apotheke, Frankfurt am Main
- Grünhof-Apotheke, Frankfurt am Main
- Universitätsapotheke zum Goldenen Engel, Gießen
- Engel-Apotheke, Hanau
- Schloss-Apotheke, Schwalmstadt
- Apotheke im Main-Taunus-Zentrum, Sulzbach
- Linden-Apotheke, Lohfelden
- Rathaus-Apotheke, Darmstadt-Weiterstadt
Gemäß § 31 Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 3 Heilberufsgesetz vom 10. November 1954, i.d.F. vom 19. Mai 1995 sind durch die Landesapothekerkammer Hessen folgende öffentliche Apotheken als Weiterbildungsstätten im Sinne des § 30 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes für das Gebiet Klinische Pharmazie zugelassen worden.
- Apotheke im Mathilden-Hospital, Büdingen
- Stadt-Apotheke, Heppenheim
Alle gültigen zugelassenen Weiterbildungsstätten können jederzeit auf der Homepage unter www.apothekerkammer.de/wbst.php abgerufen werden.
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