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- DAZ 31/2006
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DAZ aktuell
Zukunftssicherung (Gastkommentar)
Forderungen der Monopolkommis–sion nach Aufweichung der Apothekenpflicht, unverfrorene Umgehung des Fremdbesitzverbotes durch einen Justiz(!)- und Gesundheitsminister im Saarland – das deutsche Apothekenwesen scheint rechtlich auf tönernen Füßen zu stehen. "Monopole" sind out. Wirklich?
In einer ausführlichen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht jüngst das Monopol für Sportwetten bestätigt. Allerdings muss es überarbeitet werden, um seiner Aufgabe gerecht werden zu können. Der Gesetzgeber muss alles tun, um die negativen Auswirkungen von Sportwetten einzudämmen – und er muss dabei sein Gewinnstreben hintanstellen.
Auch wenn es in dem Urteil um Sportwetten ging, die Begründung des Gerichts mutet bekannt an und reicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus. Sie erinnert an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur öffentlichen Funktion im Rahmen der Arzneimittelversorgung: Auch der Apotheker muss zur Erfüllung dieser Aufgabe sein Gewinnstreben hintanstellen.
Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts lautet: Monopole sind zulässig, wenn sie ihre öffentliche Aufgabe erfüllen. Für die Apotheken heißt dies flächendeckender Notdienst, gute Beratung und schnelle qualitativ hochwertige Rezepturherstellung und Arzneimittelabgabe. Wenn die Apotheker diese Voraussetzungen erfüllen, kann vom Staat die Beibehaltung des Monopols einschließlich der damit verbundenen einheitlichen Preisgestaltung gefordert werden.
Für die Menschen in den Apotheken und die Politiker, auch über die Medien, muss diese Leistung fühlbar sein. Die Apotheker müssen täglich den Nachweis erbringen, dass ihre Leistungen das Monopol rechtfertigen. Jede Apothekerin, jeder Apotheker ist aufgerufen, die Bemühungen zu intensivieren und zu demonstrieren, dass das Monopol der Apotheken sinnvoll und notwendig ist.
So müssen Rezepturen in jeder Apotheke zeitnah und in hoher Qualität hergestellt werden. Nicht vorhandene Bestandteile müssen besorgt werden. Der Hinweis, eine andere Apotheke möge die Rezeptur erstellen, darf nicht mehr vorkommen. Die Abgabe jedes Arzneimittels kann und muss mit der Frage begleitet werden, ob dem Patienten das Arzneimittel bekannt ist. Interaktionschecks sind ebenso unerlässlich wie die Frage nach weiteren Medikationen.
Die notdienstbereite Apotheke muss für den Bürger vor Ort oder zumindest in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. Der Notdienst soll zuallererst die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung rund um die Uhr sicherstellen. Er ist aber auch ein unschätzbares Marketinginstrument. Die Bürgerinnen und Bürger erleben die wohnortnahe Apotheke rund um die Uhr, auch wenn sich der Notfall häufig nur aus Sicht des Betroffenen als solcher darstellt.
Machen wir uns nichts vor. Die Politik und unsere Gegner werden diese Leistungen überprüfen. Die Apotheker befinden sich am Scheideweg. Ausreichender Notdienst, gute Beratung, exzellente Rezepturen. Weniger kann und darf es nicht sein, wenn die Apotheke in ihrer jetzigen Form überleben soll. Schlechte Leistungen Einzelner führen zu Verhaftung des gesamten Berufsstandes. Bildlich gesprochen: Ein fauler Apfel verdirbt den gesamten Korb.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzung für Monopole aufgezeigt. Wer sie erfüllt, kann sie auch einfordern.
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