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DAV und Kammer Saarland klagen vor Verwaltungsgericht
"Mit seiner Entscheidung stellt sich ein Landesminister bewusst gegen deutsches Recht, das nur approbierten Apothekern erlaubt, eine Apotheke zu betreiben", kritisierte Wolf. Es gehe nicht an, dass ein Minister den Willen des Gesetzgebers für rechtswidrig erkläre und durch das Schaffen von Fakten eigenes Recht setze. Wolf forderte Hecken auf, die der holländischen Aktiengesellschaft erteilte Apothekenbetriebserlaubnis sofort zurückzunehmen.
Er rügte zudem, dass das Gutachten, auf das der Minister seine Entscheidung stützt, bis in diese Woche hinein geheim gehalten wurde. Erst am 9. August sollte es in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Fremdbesitzverbot noch immer zeitgemäß Es gebe gute Gründe, dass in Deutschland Apotheken nur von freiberuflich tätigen Pharmazeuten betrieben werden dürfen, erklärte Wolf weiter. Sie berieten ihre Kunden unabhängig in Bezug auf das gesamte Spektrum der Arzneimittel. Würden Apotheken von Kapitalgesellschaften betrieben, steige die Gefahr, dass die Auswahl der Medikamente eingeschränkt werde. Als Negativbeispiel führte Wolf neben Norwegen die USA an: Dort sei "möglich, wovon Herr Hecken träumt – und die Arzneimittelpreise sind doppelt so hoch".
EU-Rechtsverstoß muss EuGH feststellen Rechtsanwalt Dr. Claudius Dechamps erläuterte, welche konkreten rechtlichen Schritte bereits gegen Hecken und sein Ministerium unternommen wurden. So haben der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Apothekerkammer des Saarlandes sowie drei Apotheker beim Verwaltungsgericht Saarlouis Klage gegen das Saarland und dessen Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales erhoben. Ziel der Klage ist, die Nichtigkeit der erteilten Erlaubnis festzustellen und die Apotheke zu schließen. Zugleich wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit dem dieses Ziel zunächst im Wege der einstweiligen Verfügung erreicht werden soll. Bislang hat das Gericht lediglich beschlossen, dass DocMorris als Beigeladene am Verfahren zu beteiligen ist. Dechamps, der in diesem Verfahren als Prozessbevollmächtigter der Apothekerschaft auftritt, erwartet, dass in vier bis sechs Wochen eine Entscheidung über den Eilantrag getroffen wird. Er betonte zudem, dass es nicht die Aufgabe einer Landesbehörde sei, festzustellen, ob deutsches Bundesrecht gegen europäisches Recht verstößt. "Das ist allein Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs", so Dechamps. Aus seiner Sicht hätte das Ministerium den Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ablehnen und DocMorris auf den Rechtsweg verweisen müssen. Doch offenbar lasse sich jeder Rechtsbruch begründen, wenn man behaupte, nationales Recht verstoße gegen EU-Recht und verhindere zudem die Schaffung von Arbeitsplätzen.
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