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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Gegen Diskriminierung

Mit leichter Verzögerung konnte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft treten. Der Bundespräsident hat das Gesetz nach zweiwöchiger Prüfung am 14. August unterschrieben und zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt weitergeleitet (s. Seite 95 in diesem Heft).

Das so genannte Antidiskriminierungsgesetz soll Benachteiligungen in der Arbeitswelt aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität bekämpfen. Opfer solcher Diskriminierung können sich künftig besser wehren, zum Beispiel durch eine Entschädigungsklage. Kündigungen bleiben allerdings weiterhin nach dem Kündigungsschutzgesetz geregelt.

Umfrage

Apotheken sind verlässliche Informationsquellen

84% der Deutschen vertrauen den Apothekern, wenn es um Gesundheitsfragen geht. Damit liegen sie auf Platz 2 nach den Ärzten (96%) und deutlich vor der Gesundheitsberichterstattung im Fernsehen (53%) und Gesundheitsinformationen in Internet-Portalen (44%). Das ergab eine repräsentative Umfrage bei 1962 Befragten im Auftrag des Wort & Bild Verlags.

Vermutlich wurde bei der Umfrage keine Unterscheidung zwischen selbstständigen Apothekern und Apothekenangestellten gemacht – der Vertrauensbeweis darf also ruhig auch für das ganze Team geltend gemacht werden.

Wie gut, dass die Bevölkerung (im Gegensatz zu vielen Medien) Apo–theken nach wie vor als besonders seriöse Informationsquelle schätzt. Mit diesem Pfund sollte gewuchert werden! Die Beratungsqualität kann sicher in jeder Apotheke noch weiter verbessert werden. 

Dr. Sigrid Joachimsthaler

Quelle: ots

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