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Lohnsteigerung: Deutschland ist Schlusslicht in Europa

Auch im Jahr 2006 wird Deutschland voraussichtlich Ų wie im Vorjahr Ų das Land mit der niedrigsten Lohnsteigerung in Europa sein. Für die Arbeitnehmer bedeutet das zum zweiten Mal in Folge sinkende Reallöhne. Denn die Preissteigerung übertrifft die mageren Zuwächse von durchschnittlich 0,8% bei den Nominallöhnen.

Soweit die Analyse des aktuellen Europäischen Tarifberichts vom Tarifarchiv des WSI. Darin werden die Prognosedaten der Europäischen Kommission ausgewertet. Im Klartext heißt das: Die Beschäftigten haben jährlich weniger im Geldbeutel. Und die Binnenkonjunktur wird weiter schwächeln – von einer kurzfristigen WM-Euphorie und vorgezogenen Käufen wegen der drohenden Mehrwertsteuererhöhung einmal abgesehen. Während in der EU ein Anstieg der Lohnkosten (Löhne/Gehälter inkl. Lohnnebenkosten) um durch–schnittlich 2,8% erwartet wird, liegt der Wert für Deutschland lediglich bei 0,8%.

Selbst wenn man von EU-Neulingen wie Estland und Lettland mit erwarteten Steigerungsraten von 11,7 bzw. 15,0% einmal absieht, gibt es auch unter den "alten" EU-Mitgliedern kein Land, bei dem der Zuwachs unter 2% liegt. So werden in Griechenland 5,9%, in Irland 5,0% und in Großbritannien 4,3% höhere Lohnkosten erwartet. Auf dem vorletzten Platz liegt Holland mit 2,2%. Deutschland ist also wirklich weit abgeschlagen.

Zwar mögen sich Arbeitgeber kurzfristig über solche Zahlen freuen. Doch WSI-Tarifexperte Thorsten Schulten weist auf folgende Gefahr hin: Die geringe Lohnentwicklung in Deutschland sei nicht nur eine wesentliche Ursache für die schwache Binnenkonjunktur in Deutschland, sondern bremst auch die Wachstums- und Beschäftigungsdynamik in ganz Europa! Denn andere europäische Staaten können in einen Wettlauf um die niedrigsten Lohnkosten hineingezogen werden.

Fakt ist jedenfalls, dass die schönste Produktivitätssteigerung bei niedrigen Lohnkosten nichts hilft, wenn niemand Geld fürs Konsumieren übrig hat.

Das betrifft natürlich auch die Apotheken. Denn apothekenexklusive Kosmetik oder nicht erstattungsfähige Arzneimittel muss der Kunde sich erst einmal leisten können.

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