- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 38/2006
- Reform II: VFA fürchtet ...
DAZ aktuell
Reform II: VFA fürchtet tiefe Leistungseinschnitte
"Die Verordnung innovativer Arzneimittel soll zum legitimierungsbedürftigen Ausnahmefall werden", kritisierte VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer am 15. September in Berlin. Hatten die Eckpunkte zur Gesundheitsreform noch Hoffnung gegeben, dass die künftig vorgesehene Kosten-Nutzenbewertung andere Instrumente substituieren soll, zeigt der Arbeitsentwurf in eine andere Richtung. Yzer betonte, dass der VFA die Kosten-Nutzenbewertung nicht grundsätzlich ablehne. Doch sie müsse internationalen Standards entsprechen – und dies sei bislang nicht erkennbar. Zudem widerstrebt es den forschenden Herstellern, dass die neue Bewertung lediglich ein "weiteres Puzzlestück" unter einer Vielzahl anderer Regulierungen werden soll. Wenn festgestellt werde, dass ein Präparat innovativ und seinen Preis wert sei, müsse es auch frei verordnet werden können, forderte Yzer. Doch auch für diese Medikamente sollen künftig Erstattungshöchstbeträge gelten. "Das ist das endgültige Ende der freien Preisbildung für Innovationen". Kritisch sieht man beim VFA zudem, dass Patienten, die Präparate erhalten, deren Preis über dem Höchstbetrag liegt, die Differenz komplett aus eigener Tasche bezahlen müssen. Im ersten Arbeitsentwurf war für diesen Fall noch die Anrechnung auf die Belastungsobergrenze vorgesehen. Damit entstehe eine Grundversorgung von Kassenpatienten auf "niedrigstem Niveau", sagte Yzer.
Vorwand zum Abkassieren Dass künftig auch Apotheker mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge aushandeln können, trifft beim VFA ebenfalls auf Unverständnis. Erst vor kurzem habe man die Naturalrabatte abgeschafft, nun führe man eine neue Spielart ein, sagte Yzer. Dahinter stehe "überhaupt kein Konzept". Die VFA-Chefin ist überzeugt: Dem Gesetzgeber geht es auch gar nicht um eine tatsächliche Umsetzung dieser neuen Vertragsmöglichkeit. Bei Gesprächen mit Koalitionspolitikern sei "nicht zu sehen, dass irgend–jemand daran glaubt". Vielmehr, so Yzer, diene die Regelung als "Vorwand, dass der Apotheker etwas unternehmen kann, wenn man anschließend bei ihm abkassiert".
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.