DAZ aktuell

Leberschaden durch Cimicifuga in USA nicht bewiesen

STUTTGART (cae). Ein Gericht im US-Bundesstaat Nebraska hat die Schadensersatzklage einer Patientin, die behauptet hatte, durch die regelmäßige Einnahme eines Cimicifuga-Präparates eine schwere Hepatitis erlitten zu haben, abgewiesen. Im Prozessverlauf war offenkundig geworden, dass das medizinische Gutachten, auf das sich die Klage stützte, irreführend war.

Nachdem in 42 gemeldeten Fällen bei Personen, die verschiedene Zubereitungen der Silberkerze (Cimicifuga) eingenommen hatten, Leberschäden aufgetreten waren, hat die Europäische Arzneimittelbehörde EMEA untersucht, ob hier ein kausaler Zusammenhang besteht (s. DAZ Nr. 30/2006, S. 28). In 38 Fällen kam sie zu einem negativen Ergebnis, doch blieben je zwei Verdachtsfälle mit möglicher oder sogar wahrscheinlicher Kausalität übrig.

Ein Verdachtsfall weniger Inzwischen ist die Anzahl der wahrscheinlichen Verdachtsfälle von zwei auf eins gesunken, denn der von Levitsky et al. beschriebene Fall, der auch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war, stellt sich nach dem Prozess und dem Urteilsspruch des Richters völlig anders dar als in dem "case report".

Fakt ist: Die Patientin war so schwer an einer autoimmunen Hepatitis erkrankt, dass sie nur durch eine Lebertransplantation zu retten war. Sie und ihr Arzt, der auch Mitautor des "case report" ist, führten den Leberschaden auf ein (in Amerika nicht als Arzneimittel zugelassenes) Cimicifuga-Präparat zurück, das die Patientin erst seit einigen Monaten vor ihrer Erkrankung eingenommen hatte. Die Patientin verklagte den Hersteller des Präparates auf Schadensersatz, unterstützt durch ihren Arzt, der vor Gericht als medizinischer Gutachter auftrat.

Der Arzt hatte in dem Fall–bericht behauptet, seine Patientin habe weder Alkohol getrunken noch illegale Drogen konsumiert noch Arzneimittel oder pflanzliche Präparate eingenommen, mit Ausnahme eben jenes Cimicifuga-Präparates. Tatsächlich hatte er ihr jedoch wegen eines rezidivierenden Genitalherpes mindestens zwei Jahre lang (!) ein Valaciclovir-Präparat verschrieben, zudem war ihm bekannt, dass die Patientin regelmäßig Wein trank. Nachdem er in einer eidlichen Aussage vor Gericht zugegeben hatte, dies – angeblich aus Versehen – verschwiegen zu haben, kam das Cimicifuga-Präparat nicht mehr als alleinige Krankheitsursache in Betracht. Der Richter wies deshalb mit Urteilsspruch vom 8. September 2006 die Klage der Patientin ab.

Das Virustatikum Valaciclovir ist ein Prodrug, das in der Leber in Valin und den eigentlichen Wirkstoff Aciclovir gespalten wird. Für Personen mit intakter Leber ist kein lebertoxisches Risiko von Valaciclovir bekannt, jedoch besteht eine Anwendungsbeschränkung (keine Kontraindikation) bei Patienten mit beeinträchtigter Leberfunktion. Man kann also auch in diesem Wirkstoff schwerlich die alleinige Ursache für die autoimmune Hepatitis sehen. Die Patientin hatte, wie sich in der Verhandlung herausstellte, vor acht Jahren exzessiv Ibuprofen eingenommen. Nun wird spekuliert, ob dies – neben dem Alkoholkonsum – zu der schweren Leberschädigung beigetragen hat.

Das Urteil im Web

Die American Herbal Products Association (AHPA) hat das Gerichts–urteil von Nebraska ins Internet gestellt: www.ahpa.org/Portals/0/pdfs/06_0908_BlackCohosh_NebraskaDistrictCt.pdf

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