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Gesetzesinitative: Kassenbeteiligung an Grippevorratshaltung
Hintergrund der Gesetzesinitiative sind Warnungen der Weltgesundheitsorganisation vor dem Entstehen eines von Mensch zu Mensch übertragbaren Virussubtyps sowie die in letzter Zeit aufgetretenen Fälle der Vogelgrippe. Da erst nach Ausbruch einer Pandemie ein spezifischer Impfstoff entwickelt werden könne, seien vor allem in der Frühphase antivirale Arzneimittel von großer Bedeutung, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Um trotz beschränkter Produktionskapazitäten eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung in derartigen Fällen sicherzustellen, könne bereits im Vorfeld die Bevorratung entsprechender Medikamente angezeigt sein. Der Bundesrat fordert, die Krankenkassen an den Kosten der Vorratshaltung zu beteiligen, weil durch schnelles Handeln Krankheitsverläufe abgemildert werden könnten. Dies komme zum einen den Versicherten zugute und vermeide zum anderen hohe Folgekosten für die Kassen. Die Erstattungspflicht soll sich nach dem Anteil der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse an der Gesamtbevölkerung richten. Voraussetzung soll sein, dass der gemeinsame Bundesausschuss die Notwendigkeit einer Bevorratung festgestellt hat.
Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese wird ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vorlegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich künftig an den erforderlichen Vorhaltekosten antiviraler Arzneimittel zur Bekämpfung einer Influenza-Pandemie beteiligen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des SGB V hat der Bundesrat am 24. November beschlossen. Die Vorratshaltung könne Folgekosten vermeiden helfen.
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