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Auslands-Knöllchen können teuer werden
• Benzin • Die Spritpreise sind kräftig gestiegen – durchschnittlich etwa 6 bis 7 Cent pro Liter. Grund: die höhere Mehrwertsteuer und die dann vorgeschriebene "Beimischung von Biokomponenten".
• Diesel • Wer seinen Diesel mit einem Rußpartikelfilter nachrüstet, der bekommt dafür 330 Euro Steuern erstattet – rückwirkend ab 2006. Filtermuffel zahlen künftig einen Aufschlag von 1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.
• Ausland • Im EU-Ausland verhängte Geldstrafen oder -bußen, etwa wegen Verkehrsvergehen, können schon ab 22. März 2007 in der deutschen Heimat eingetrieben werden. Das sieht das "EU-Knöllchenabkommen" vor. Es muss sich allerdings um einen Betrag von mindestens 70 Euro handeln. Ein Geschwindigkeitsvergehen in Holland oder Spanien kann also nachträglich die Urlaubserholung ankratzen.
• Versicherung • Die Versicherungssteuer erhöht sich – wie die Mehrwertsteuer – um 3 Prozentpunkte auf 19 Prozent. Das gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung.
• Fahranfänger • Voraussichtlich ab Mitte 2007 soll für Führerscheineleven ein absolutes Alkoholverbot in Kraft treten – wenn sie sich ans Steuer setzen wollen – ohne Rücksicht auf das Alter. Ein dreimonatiges Fahrverbot kann die Folge sein – auch wenn der Alkoholspiegel noch so niedrig ist ...
• Zulassung • Ab März 2007 gilt: Stillgelegte Pkws verlieren nach 18 Monaten nicht mehr automatisch die Betriebserlaubnis. Sind noch keine zwei Jahre seit der letzten "Hauptuntersuchung" verstrichen, so kann der Wagen direkt wieder angemeldet werden.
• Oldtimer • Wer für seinen Oldie ein H-Kennzeichen beantragen will ("H" steht für "Historisch"), der braucht dazu ein Gutachten, in dem bestätigt wird, dass es sich um ein "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" handelt. Das Gutachten darf künftig auch von Prüfingenieuren erstellt werden. Das rote – kostengünstige – Autokennzeichen gibt es nur noch für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind.
• Führerscheintourismus • Schluss ist ab Februar 2007 mit dem "Führerscheintourismus": Wer die medizinisch-psychologische Untersuchung in Deutschland (etwa nach einem Fahrverbot wegen Trunkenheit am Steuer) mit dem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis umgehen will, der muss ab Februar 2007 damit rechnen, dass der Schein von der deutschen Verkehrsbehörde wieder eingezogen wird. .
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