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Steuerrecht – was ändert sich 2007?
• Mehrwertsteuer • Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Ausgenommen hiervon sind jedoch z. B. Lebensmittel, für die der ermäßigte Satz von 7 Prozent unverändert bestehen bleibt.
• Versicherungssteuer • Erhöhung der Versicherungssteuer um 3 Punkte auf 19 Prozent. Dies gilt u. a. für die private Haftpflichtversicherung sowie die Kfz-Versicherung. Abweichend davon steigt der Steuersatz bei Feuerversicherungen auf 14 Prozent, was Auswirkungen auf Wohngebäude- und Hausratversicherungen hat. Von der Steuererhöhung ausgenommen sind Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen.
• Arbeitslosenversicherung • Die Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zu Beginn des neuen Jahres soll dem Bundeshaushalt im ersten Jahr rund 19,4 Milliarden Euro und in den Folgejahren 23,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen. Die Mehreinnahmen werden nur zu einem Teil für die Konsolidierung des Haushalts verwendet. Ein Drittel der Einnahmen ist zur Mitfinanzierung der Senkung der Sozialabgaben vorgesehen. So soll der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragende Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent gesenkt werden. Dadurch kommt es zu einer Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber von gut 17 Milliarden Euro. Mit der Senkung der Arbeitskosten erhofft sich die Bundesregierung einen bedeutsamen Impuls für Beschäftigung.
• Reichensteuer • Erhöhung des Spitzensteuersatzes um 3 Prozent auf Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete, um auch Spitzenverdiener angemessen an der Konsolidierung des Haushaltes zu beteiligen. Ausgenommen sind die unternehmerischen Gewinneinkunftsarten, d. h., Freiberufler und Selbstständige werden von der Reichensteuer nicht erfasst.
• Sparerfreibetrag • Anleger müssen künftig einen höheren Teil ihrer Sparzinsen ans Finanzamt abführen. Der Sparerfreibetrag wird von 1370 auf 750 Euro für Ledige und von 2740 auf 1500 Euro für Verheiratete abgesenkt. Das heißt, künftig werden Steuern auf Zinsen ab einem niedrigeren Betrag fällig. Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro pro Person bleibt unverändert.
• Kindergeld • Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Freibeträgen ist für volljährige Kinder, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen noch berücksichtigt werden können, ab dem Geburtsjahr 1983 auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt worden. Für Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 bis 1982 und für Kinder, welche die Voraussetzungen für einen sog. Verlängerungstatbestand erfüllen, gelten Übergangsregelungen. (eine detaillierte Erklärung der Regelungen beim Kindergeld finden Sie in dieser AZ auf Seite 6). Sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder nicht mehr erfüllt, können die Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Höchstbetrag von 7680 Euro – unter Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes, die 624 Euro übersteigen – im Kalenderjahr berücksichtigt werden, wenn das Kind kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.
• Neuregelung der Familienförderung. Das Elterngeld wird ab Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Es handelt sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wurde. Eltern von Kindern, die bis zu diesem Stichtag geboren wurden, haben weiterhin Anspruch auf das bsiherige Erziehungsgeld. Das Elterngeld kann nicht nur von bisher in einem Arbeitsverhältnis tätigen Elternteilen in Anspruch genommen werden, sondern auch dann, wenn die Eltern selbstständig tätig oder arbeitslos sind.
• Rentenbeiträge • Der Beitragssatz zur staatlichen Rentenversicherung steigt im kommenden Jahr von 19,5 auf 19,9 Prozent. Damit sollen die Einnahmen der Rentenkasse stabilisiert werden.
• Pendlerpauschale • Die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist künftig nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Um Härten für Fernpendler zu vermeiden, gewährt der Fiskus künftig ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als Sonderausgabe, die wie Werbungskosten behandelt wird. Die neuen Regeln gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer erhalten ab 2007 nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4500 Euro.
• Arbeitszimmer • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten beim Fiskus geltend gemacht werden, wenn es im Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit steht. Demnach können Lehrer kein Arbeitszimmer mehr absetzen.
• Sonn- und Feiertagszuschläge • Sie bleiben (bis zu einem Grundstundenlohn von 50 Euro) steuerfrei. Bereits seit 1. Juli 2006 gilt: Sozialversicherungsbeiträge sind zu entrichten, wenn der Stundenlohn mehr als 25 Euro beträgt. Bei den sog. Minijobs wurde eine Erhöhung der pauschalen Sozialversicherungsabgabe von bisher 25 auf 30 Prozent eingeführt..
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