Freiwillig Versicherte erhalten Krankengeld erst später

(bü). Die gesetzlichen Krankenkassen sind berechtigt, den Krankengeld-Anspruch ihrer freiwillig Versicherten (vielfach handelt es sich dabei um Selbstständige) auf die Zeit von der fünften Woche einer Arbeitsunfähigkeit an zu begrenzen. Entsprechende Satzungsbestimmungen verstoßen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen das Rechtsstaatsprinzip.

(Bundessozialgericht, B 1 KR 16/06 R)

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