(bü). Dass gesetzlich Krankenversicherte, die keine Kinder haben, zur Pflegeversicherung (mit 0,25 Prozentpunkten) stärker zur Kasse gebeten werden als Eltern, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit wird der allgemeine Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Und da es auf eine "Motivforschung" nicht ankommt, gilt die 2005 eingeführte Regelung auch für diejenigen, die (wie hier) aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können.
(Sozialgericht Speyer, S 3 P 121/06)
AZ 2007,
Nr. 11, S. 6, 11.03.2007
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