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(bü). Ist die Ehefrau eines privat Krankenversicherten dem Vertrag beigetreten und hat sie dafür Fragen nach Vorerkrankungen und Arztbesuchen beantworten müssen, so darf die Versicherung nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass die Frau einen Gendefekt verschwiegen hat. Leidet sie an einer Stoffwechselkrankheit, die durch einen solchen Defekt verursacht wird, so bleibt sie dennoch versichert, weil sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (der Dachverband der Versicherer) freiwillig dazu verpflichtet hat, Patienten bis zum Jahr 2011 nicht zu Gentest zu verpflichten. Darunter falle auch die Mitteilung über genetische Erkrankungen.
(Landgericht Bielefeld, 25 O 105/06)
AZ 2007,
Nr. 11, S. 6, 11.03.2007
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