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- AZ 13/2007
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Bevor sie in Kraft ist wird korrigiert
Nach Darstellung der Koalition beheben die Änderungsanträge technische und redaktionelle Fehler des Reformgesetzes. So müsse etwa die Finanzierungsregelung für die Selbsthilfe zum 1. Januar 2008 und nicht – wie bislang in der Gesundheitsreform geregelt – zum 1. April 2007 außer Kraft treten, da es ansonsten zu einer Finanzierungslücke komme. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die für kommenden Mittwoch geplante Anhörung zum Medizinproduktegesetz um die Änderungsanträge zu erweitern und gegebenenfalls weitere Sachverständige einzuladen..
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