Bevor sie in Kraft ist wird korrigiert

BERLIN (hib). Noch vor dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April will die Koalition Änderungen an dem Gesetz vornehmen. Die Fraktionen von Union und SPD brachten am 21. März im Gesundheitsausschuss mehrere Änderungsanträge ein. Im sogenannten "Omnibusverfahren" sollen sie zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften behandelt werden.
Technische und redaktionelle Fehler sollen behoben werden

Nach Darstellung der Koalition beheben die Änderungsanträge technische und redaktionelle Fehler des Reformgesetzes. So müsse etwa die Finanzierungsregelung für die Selbsthilfe zum 1. Januar 2008 und nicht – wie bislang in der Gesundheitsreform geregelt – zum 1. April 2007 außer Kraft treten, da es ansonsten zu einer Finanzierungslücke komme. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die für kommenden Mittwoch geplante Anhörung zum Medizinproduktegesetz um die Änderungsanträge zu erweitern und gegebenenfalls weitere Sachverständige einzuladen..

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