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- AZ 13/2007
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BKKen warnen vor Kassen-Kartellen
Schon bald wird es möglich sein, dass sich etwa eine AOK mit der Knappschaft oder eine Betriebs- mit einer Innungskrankenkasse zusammenschließt. Aus Sicht des BKK-Bundesverbandes ist dies insofern problematisch, als im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eine Regelung fehlt, die eine marktbeherrschende Stellung einzelner Großkassen verhindert. Dabei sei es bekannt, dass marktbeherrschende Stellungen einzelner Unternehmen regelmäßig zu höheren Preisen für die Kunden führten. Bereits heute gebe es in vielen Regionen Konzentrationsprozesse von Krankenkassen, die bei Anwendung des Kartellrechts längst zu Kartellverfahren geführt hätten. So haben die AOKen in einigen Regionen Marktanteile von 40 bis über 50 Prozent. Spitzenreiter ist die AOK Sachsen mit einem Marktanteil von knapp 53 Prozent. "Keine andere Kasse kann bei Preisverhandlungen mit Leistungsanbietern mit ihr konkurrieren, kein Arzt und kein Krankenhaus kommt an ihr vorbei", so der BKK-Bundesverband. Besonders ärgert es die BKKen, dass die AOK Sachsen rund ein Viertel ihrer Einnahmen aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) – und damit von den kleineren Kassen – erhält. Nur durch diese Umverteilung sei es ihr möglich, einen relativ günstigen Beitragssatz anzubieten und den Markt zu dominieren. Der BKK-Bundesverband fordert daher vom Gesetzgeber, durch eine Änderung am GKV-WSG dafür zu sorgen, dass bei Fusionen von Krankenkassen das Kartellrecht unzweifelhaft Anwendung findet, statt den RSA weiter auszubauen. Der BKK-Bundesverband betonte, dass man für eine gute und günstige Versorgung der Versicherten die "echte Wahlfreiheit der Versicherten" brauche. Diese funktioniere aber nur mit unterschiedlichen Kassen und nicht mit Konglomeraten aus wenigen Großkassen, die den Markt beherrschen..
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