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Wenn der Arzt zum Händler wird ...
Die hessischen Verbraucherschützer stehen den neuen Geschäftspraktiken einiger Mediziner überaus kritisch gegenüber. Sie verweisen darauf, dass die Berufsordnung den Ärzten verbietet, im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes Tätigkeiten auszuführen, die mit den ethischen Grundsätzen des Arztberufes nicht zu vereinen sind. Dazu zählt grundsätzlich auch das gewerbliche Abgeben von NEM. Dieses Verbot soll die ärztliche Unabhängigkeit sichern und das Vertrauen der Patienten in den Arzt schützen.
Doch dieses Vertrauen der Patienten nutzt manch ein Arzt zu seinem persönlichen Vorteil: Die Verbraucherzentralen aller Bundesländer zählten zwischen April und Oktober 2006 insgesamt 72 Verbraucherbeschwerden zu NEM-Verkäufen in Praxen. Die Produkte wurden entweder durch den Arzt selbst, eine Helferin oder durch beide zum Kauf angeboten. Bei drei Viertel der Patienten hatten sie damit Erfolg: 75 Prozent dieser Käufer erwarben die Produkte direkt in der Praxis, die übrigen kauften sie später in einem vom Arzt empfohlenen Geschäft – etwa dem seiner Ehefrau.
Die Verbraucherschützer rügen, es werde vor allem das Vertrauen und die Gutgläubigkeit älterer Personen ausgenutzt. Für Patienten, die vom Wohlwollen ihres Arztes abhängig sind, sei es schwer, die angepriesenen Produkte abzulehnen oder sich eine Bedenkzeit zu erbitten, etwa um einen Preisvergleich anzustellen. Die Verbraucherzentrale will daher mehr über die Methoden der schwarzen Schafe unter den Ärzten erfahren und hat eine Umfrage zum Thema gestartet. Die Auswertung der Umfrageergebnisse soll anschließend anonymisiert an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Die Verbraucherschützer wollen sie zudem zur Unterstützung ihrer Forderung nach strengeren gesetzlichen Regelungen bzw. einer strengeren Ahndung von Verstößen gegenüber der Politik und Behörden heranziehen.
Der Fragebogen der Verbraucherzentrale kann im Internet heruntergeladen werden unter: www.verbraucher.de/ernaehrung. .
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