(bü). Wirbt ein Heilpraktiker in Zeitungsanzeigen für eine Therapie (hier eine auf Magnetfeldern basierende Kernspin-Resonanz-Therapie, die heilend auf geschädigte Knorpelzellen einwirken soll), deren Wirksamkeit wissenschaftlich umstritten ist, so muss er seine Werbung einstellen oder aber zumindest auf diesen Umstand aufmerksam machen.
(Oberlandesgericht Köln, 6 U 138/05)
AZ 2007,
Nr. 27, S. 7, 01.07.2007
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