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- AZ 28/2007
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Expertenrat kritisiert Rabattverträge
Der Rat fordert für das Gesundheitswesen einen zielorientierten Vertragswettbewerb. Dazu müssten allerdings noch einige strukturelle Änderungen vorgenommen werden. So könnten die Krankenkassen zwar schon jetzt Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen schließen – allerdings könnten sie den Herstellern dabei kaum zusätzliche Umsätze garanieren, soll der Verwaltungsaufwand vertretbar bleiben und die Mithilfe der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht nötig sein. Das Urteil des Gremiums: "Die derzeitigen Rabattverträge, die marktbeherrschende Krankenkassenarten mit den (Generika-)Produzenten schließen und mit Hilfe von KVen umzusetzen versuchen, entsprechen neben ihrer wettbewerbsrechtlichen Problematik nicht den Prinzipien eines Vertragswettbewerbs mit selektivem Kontrahieren von Krankenkassen und Leistungsanbietern auf der Mikroebene". Der Rat betont zudem, dass ohne eine Suspendierung der Preisspannenverordnung die inländischen (Versandhandels-)Apotheken gegenüber den ausländischen Versandhandelsapotheken diskriminiert blieben.
Dass erweiterte Möglichkeiten selektiven Kontrahierens Konzentrationsprozesse bei Leistungsanbietern und Krankenkassen begünstigen, hat aus Sicht des Rats auch positive Effekte. "Eine flächendeckende Versorgung auf hohem Niveau erfordert sicherlich keine ca. 240 Krankenkassen, ca. 21.000 Apotheken oder ca. 2500 Krankenhäuser", heißt es im Gutachten..
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