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- AZ 28/2007
- Rabattverträge ärgern
Rabattverträge ärgern PTA
Besondere Sorge bereitet dem BVpta, dass die Friedenspflicht, die bis zum 30. Juni gegolten hat, nur für den AOK-Rabattvertrag verlängert wurde. Immer noch seien aber nicht alle Arzneimittel lieferfähig. Diesen Defekt müsse die Apotheke nachweisen und die Unterlagen über ein Jahr lang aufbewahren. Denn so lange könne es dauern, bis eine Krankenkasse Retaxierungen vornimmt. "Ich halte es für einen mittleren Skandal, dass die Krankenkassen ihre Probleme bei der Umsetzung ihrer eigenen Rabattverträge voll auf dem Rücken der Apotheken und ihrer qualifizierten Mitarbeiterinnen austragen" erzürnt sich Pfeiffer.
In diesem Sommer werden die ersten neuen Ausschreibungen für die Rabattverträge des Jahres 2008 erwartet. "Ich hoffe sehr, dass die Krankenkassen – allen voran die AOK – dann auch die Lieferfähigkeit der neuen Vertragspartner zu dem entscheidenden Kriterium für einen Vertragsabschluss machen", so die BVpta-Vorsitzende. "Theoretische Einsparungen mögen schön sein. Zur Entlastung der Kassen führen sie aber erst, wenn die günstigen Arzneimittel auch tatsächlich an die Patienten abgegeben werden können.".
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