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- AZ 31/2007
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AOK will kassenindividuelle Positivlisten
Zu einem freien Wettbewerb im Arzneimittelbereich gehört es für Ahrens, dass den Kassen mehr Spielraum für Verhandlungen über Preis, Menge und Qualität eingeräumt wird. Sie sollten für einen bestimmten Wirkstoff mit nur einem Hersteller einen Vertrag aushandeln können, der sodann auf eine kassenindividuelle Positivliste gesetzt wird. Dies wäre für Ahrens eine sinnvolle Erweiterung der jetzigen Rabattverträge. Notwendig wären hierfür allerdings Qualitätsvorgaben durch eine zentrale Institution – etwa den Gemeinsamen Bundesausschuss. Diese müsste bestimmen, welche Wirkstoffe eine Kasse zwingend vorhalten muss. Die Krankenkasse würde dann für alle Indikationen die gelisteten Wirkstoffe anbieten, aber nicht mit jedem Hersteller kontrahieren. Beginnen sollte man Ahrens zufolge mit einem Wegfall des Kontrahierungszwanges bei generikafähigen Wirkstoffen. In einer zweiten Stufen könnten Analoggruppen mit Substitutionsbeziehung folgen..
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