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- AZ 31/2007
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Versand: BMG weiß keine Antworten
Die Linksfraktion hatte sich in ihrer Anfrage unter anderem nach dem Anteil des Versandhandels an den GKV-Arzneimittelausgaben sowie den hieraus resultierenden Einsparungen erkundigt. In der Antwort heißt es, dass 2005 rund 0,6 Prozent der Arzneimittelausgaben auf Versandapotheken entfielen, 2006 waren es rund 0,8 Prozent. Angaben zu etwaigen Einsparungen lägen dem BMG nicht vor. Die Staatssekretärin schreibt weiter, dass die Freigabe des Versandhandels nicht das Ziel gehabt habe, Einsparungen zu erzielen, sondern "Anliegen von Verbrauchern wie chronisch Kranken, immobilen Patienten, älteren Bürgern, Berufstätigen oder Kunden mit größerer Entfernung zur nächsten Apotheke zu berücksichtigen". Was Kooperationen von Versandapotheken und Drogeriemärkten hinsichtlich eines Bestell- und Abholservices betrifft, hält sich die Bundesregierung ebenfalls bedeckt. Sie verweist darauf, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Zusammenarbeit zwischen dm-Drogeriemärkten und der niederländischen Europa-Apotheek für zulässig erklärt habe (siehe DAZ 2006, Nr. 45, S. 22). Dieses Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig – und zu laufenden Rechtsstreitigkeiten äußere sich die Bundesregierung nicht.
Das BMG kann auch nicht erkennen, dass durch eine zunehmende Etablierung von Versandapotheken in Kombination mit anderen Vertriebsformen die flächendeckende Beratung gefährdet sei. Caspers-Merk verweist darauf, dass der Versand von Arzneimitteln immer nur zusätzlich aus öffentlichen Apotheken erfolgen könne – die Beratungspflicht bestehe mithin unabhängig von der Vertriebsform. Besonders einsilbig fällt ihre Antwort auf die Fragen aus, ob die Regierung die Arzneimittelsicherheit durch neue Vertriebsformen gefährdet und deshalb Handlungsbedarf sieht – etwa durch die Einschränkung des Versandhandels auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Hierzu wollte die Linke wissen, wie die Regierung ihre Einschätzung im Hinblick auf die Erfordernisse der Qualitätssicherung und Arzneimittelsicherheit begründe. Die Staatssekretärin schreibt hierzu lediglich: "Der Gesetzgeber hat für den Versandhandel Regelungen zur Qualitätssicherung vorgeschrieben, die unabhängig von der Art des Versandes gelten". Nicht äußern wollte sich Caspers-Merk zudem über etwaiges berufsrechtswidriges Verhalten von Ärzten, die ihre Patienten auf Versandapotheken hinweisen oder diese gar empfehlen. Die Aufsicht über die ärztliche Berufsausübung obliege den Ländern – hierzu Stellung zu nehmen sei nicht die Aufgabe der Bundesregierung, heißt es in dem Schreiben. .
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