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- AZ 37/2007
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Zytostatikaherstellende Apotheken durchsucht
Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Mannheim geführt. Denn eine Firma aus dieser Region soll die ausländischen Zytostatika ohne in Deutschland gültige Zulassung vertrieben haben, wie Thomas Pfeiffer, Sprecher für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Mannheim, erklärte. Dies geht aus einer dpa-Meldung hervor, über die in mehreren Zeitungen berichtet wurde. Die Apotheken sollen die teureren deutschen Originalpräparate abgerechnet haben, wird Pfeiffer weiter in der Braunschweiger Zeitung zitiert. Ob der Hinweis auf den Betrug von Krankenkassen gekommen sei, habe die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen wollen. Die Patienten und Ärzte hätten die ausländischen Produkte nicht erkennen können, weil sie zu Individualrezepturen weiter verarbeitet worden seien. Beipackzettel oder Packungen mit Beschriftungen in exotischen Sprachen seien in der Apotheke vernichtet worden. Nach Angaben der Braunschweiger Zeitung geht Dietrich Schnädelbach vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht von einer Gesundheitsgefährdung für die Patienten aus. In einem solchen Fall wäre die Staatsanwaltschaft anders vorgegangen. In Braunschweig wurden zwei Apotheken und auch Wohnungen durchsucht. Dabei seien Arzneimittel und Unterlagen als Beweismittel beschlagnahmt worden.
Es soll sich jedoch um eine bundesweite Aktion gehandelt haben, denn der Lieferant der Produkte habe bundesweite Lieferstrukturen. Angaben zur Anzahl der durchsuchten Apotheken wurden aber nicht gemacht. Auf Nachfragen bei verschiedenen Apothekerkammern wurde stets betont, wie wichtig das entschiedene Vorgehen gegen rechtswidrige Praktiken ist, wie sie hier vermutet werden. Einzelne Kammern seien auch im Zuge der Ermittlungen als Aufsichtsbehörden informiert gewesen und hätten fachliche Unterstützung geleistet. Bisher war aber noch nicht zu erfahren, ob die bezogenen Arzneimittel in anderen EU-Ländern zugelassen sind oder ob es sich um fälschungsverdächtige Ware aus Drittländern handelt, die offensichtlich nicht in Deutschland verkehrsfähig ist.
Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, wies gegenüber der DAZ auf die gute Zusammenarbeit der Apothekerorganisationen mit den Krankenkassen, insbesondere mit der AOK und Techniker Krankenkasse, bei der Aufdeckung von Betrugsfällen hin. Hierzu existiert in Hamburg schon seit November 2005 eine Taskforce von Krankenkassen, Apothekern und kassenärztlicher Vereinigung. Für die von den Untersuchungen betroffenen Apotheker müsse bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelten. Wenn die im Raum stehenden Beschuldigungen aber zuträfen, müssten die Apotheker mit strafrechtlichen Verfahren, Wirtschaftsverfahren wegen des Betrugs an den Krankenkassen und berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zudem seien die Apotheker hier doppelt in der Haftung, weil sie einerseits für Einzelimporte gemäß § 73 AMG und zudem für die von ihnen hergestellten Rezepturen haften..
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